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Urteil: Man darf Correctiv „dreckige Lügen“ vorwerfen - Apollo News
„Dreckige Correctiv-Lügen“, so bezeichnete Beatrix von Storch die Berichterstattung zum angeblichen Potsdamer Geheimtreffen. Correctiv verklagte sie. Das Landgericht Berlin entschied nun, dass diese Äußerung als zulässige Meinungsäußerung gilt.Redaktion (Apollo News)
Roland Häder🇩🇪 mag das.
Roland Häder🇩🇪
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