Peskow: Russland kehrt nach Afrika zurück – zum beiderseitigen Vorteil


Russland baut seine Beziehungen zu Afrika gezielt aus – auch als Antwort auf die wachsende Ablehnung neokolonialer Einflüsse auf dem Kontinent. Dies erklärt Kremlsprecher Dmitri Peskow in einem Interview mit der Zeitung Iswestija.

Nach dem Zerfall der Sowjetunion habe Russland seine Präsenz in Afrika weitgehend verloren, sagte Peskow. Doch nun verändere sich das Bild:

"Mit der Zeit hat sich auch die Stimmung in Afrika spürbar gewandelt. Um es deutlich zu sagen: Die Afrikaner haben genug von neokolonialen Tendenzen. Und genau zu diesem Zeitpunkt hat Russland wieder die Kraft, die Mittel und den Willen gewonnen, an seine früheren Plätze auf dem afrikanischen Kontinent zurückzukehren."

Peskow betonte, dass Russland und die Länder Afrikas reale Chancen für eine gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit hätten – und sprach von einem "sehr positiven Prozess".

"Tatsächlich eröffnen sich große Möglichkeiten – sowohl für unsere afrikanischen Freunde als auch für uns."

Diese Aussagen spiegeln auch die Linie des russischen Außenministeriums wider. Außenminister Sergei Lawrow hatte zuletzt beim Afrika-Tag in Moskau erklärt, Russland bleibe ein verlässlicher Partner für Länder, die ihre Souveränität gegenüber äußeren Einflüssen stärken wollen.

Tatsächlich zählt die Zusammenarbeit mit Afrika laut Moskau mittlerweile zu den wichtigsten außenpolitischen Prioritäten. Besonders Länder wie Burkina Faso, Mali, Niger und Südafrika sehen in Russland einen stabilen und unabhängigen Partner. In den vergangenen Monaten ist das Interesse vieler afrikanischer Staaten an Kooperationen mit Russland in den Bereichen Energie, Sicherheit, Handel und Bildung spürbar gewachsen.

Ein zentraler Grund: Immer mehr afrikanische Länder wenden sich von ihren bisherigen westlichen Partnern ab. So haben Mali, Niger, Tschad und Burkina Faso ihre langjährigen Militärabkommen mit Frankreich und den USA aufgekündigt – aus Enttäuschung über deren mangelnde Erfolge im Kampf gegen den Terror. Stattdessen setzen sie nun auf Moskau, um neue Strategien zur Terrorbekämpfung zu entwickeln.

Auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit rückt in den Fokus. Beim Internationalen Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg kündigte Südafrikas Vizepräsident Paul Mashatile an, den Handelsumsatz mit Russland verdoppeln zu wollen. Russische Unternehmen forderte er auf, verstärkt in Südafrika zu investieren – das Land sei "das Tor zum afrikanischen Kontinent" mit Zugang zu über einer Milliarde Menschen.

Peskow bestätigte Anfang Juni, dass Russland diese Partnerschaften in den kommenden Jahren deutlich ausbauen will – insbesondere in wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Bereichen.

Mehr zum Thema –Lumumbas Afrika Folge 46: Entwicklungshilfen


de.rt.com/international/248910…

Spahns Maskenskandal: Gutachten ist öffentlich


Die Auseinandersetzung um die Beschaffung von Masken durch den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn begann noch unter der Ampelkoalition. Spahns Nachfolger als Gesundheitsminister, Karl Lauterbach, beauftragte im Juli 2024 eine PrĂĽfung des Einkaufs; durchfĂĽhren sollte sie Margaretha Sudhof. Zuvor hatte es eine Reihe von Gerichtsverfahren gegeben, weil Lieferanten auf Zahlungen bestanden, die das Spahn-Ministerium verweigerte, und Kritik des Bundesrechnungshofs am damaligen Verfahren.

Erst heute hat der Haushaltsausschuss des Bundestages Einblick in das Prüfungsergebnis erhalten; das Gutachten selbst wurde, allerdings nach wie vor an entscheidenden Stellen geschwärzt, auch in der Presse veröffentlicht.

Das Ministerium, das inzwischen wieder von einer CDU-Ministerin, Nina Warken, geführt wird (während Jens Spahn derzeit Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag ist), hängte an das Gutachten eine Stellungnahme an, in der der Gutachterin eine Reihe von Vorwürfen gemacht werden, unter anderem, dass Spahn nie zu den Vorwürfen befragt worden sei. Das Fazit lautet nur: "Das BMG macht sich die Aussagen der 'sachverständigen Beraterin' nicht zu eigen." Sudhof ist Mitglied der SPD.

Heikel an den Schwärzungen ist, so berichtete u. a. die Tagesschau, dass die Namen der Firmen, mit denen Verträge geschlossen wurden, nicht sichtbar sind. Eine davon ist die Schweizer Firma Emix, deren Lieferung die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler vermittelte, gegen einige Millionen Provision. Ein Teil dieser zweifelhaften Geschäfte war bereits 2021 bekannt geworden. 2024 war bekannt geworden, dass der Preis von 4,50 Euro pro Maske, den das Spahn-Ministerium geboten hatte, ebenfalls auf persönliche Anordnung des Ministers entstand; ursprünglich war ein Preis von 3 Euro vorgesehen.

Das Gutachten bestätigt allerdings, dass bei dieser Beschaffungsaktion weder ordentliche Akten geführt noch ordnungsgemäße Verfahren eingehalten wurden, und das eigentlich beschlossene Prozedere, das Gesundheitsministerium das Beschaffungsamt der Bundeswehr beauftragen zu lassen, von Spahn eigenmächtig ausgehebelt wurde. Dadurch, so Sudhoffs Fazit,

"... wurden ineffiziente und zum Teil auch ineffektive MaĂźnahmen in Gang gesetzt, die Mittel im Umfang von ĂĽber elf Milliarden Euro vertraglich gebunden haben."

Sieben Milliarden davon wurden für Masken bezahlt, die letztlich nicht genutzt wurden. Die Entsorgung der nicht benötigten Masken aus diesem Deal kostete im Jahr 2023 noch einmal sieben Millionen Euro.

Sudhoffs Bericht hatte dem Ministerium bereits im Januar vorgelegen, Lauterbach hatte aber die Ergebnisse unter Verweis auf den Wahlkampf (und vermutlich bereits in dem Wissen, dass eine CDU-SPD-Koalition die neue Regierung bilden werde) nicht veröffentlicht. Warken wollte es ebenfalls nicht herausgeben. Die Welt hatte vergangene Woche erfolgreich auf eine Herausgabe geklagt.

Der ehemalige Gesundheitsminister und heutige Fraktionschef Jens Spahn war nicht nur mit diesen "Maskengate" genannten Vorgängen aufgefallen, sondern auch durch den unerklärlich günstigen Erwerb der Villa des ehemaligen US-Botschafters Richard Grenell in Berlin. Unter den Beschaffungsskandalen der Corona-Zeit sind aber die Vorgänge rund um den Spahnschen Maskenkauf eher einer der kleineren – die per SMS abgewickelten Einkäufe von Impfstoffen durch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kosteten mehr als das Zehnfache dieser Summe.

Mehr zum Thema – Medienbericht: Spahn erhöhte willkürlich auf Steuerzahlerkosten die Einkaufspreise von Masken


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Österreich: Syrien-Abschiebung in letzter Sekunde gestoppt – Luftraum gesperrt


Es hätte ein Signal werden sollen: Die Rückführung eines seit Jahren inhaftierten syrischen Straftäters sollte den Anfang einer neuen Abschiebepraxis markieren. Doch der symbolisch aufgeladene Fall ist noch vor dem Abflug zum Stillstand gekommen. Laut Innenministerium verhinderten "Luftraumsperren wegen des eskalierten Nahost-Konflikts" den geplanten Flug.

Geplant war laut Bundesverwaltungsgericht ein Abschiebeflug nach Syrien am 23. Juni. Organisiert vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), hätte die Maßnahme einen Kurswechsel in der österreichischen Asylpolitik markiert. Die Durchführung wurde allerdings kurzfristig gestoppt.

Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen 32-jährigen Syrer, der laut Behördenangaben eine längere Haftstrafe in Österreich verbüßt hat. Ein europarechtliches Abschiebungsverbot besteht nicht mehr: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht derzeit keine akute Gefahr für Leib und Leben des Mannes im Falle einer Rückführung.

Die rechtliche Grundlage war also vorhanden. Doch ein technisches Detail setzte dem Vorhaben ein Ende: Die syrischen Behörden hätten ein neues Einreisedokument ausstellen müssen – das bisherige Zertifikat sei am Tag des geplanten Abflugs abgelaufen. Ohne gültige Papiere und mit geschlossenen Lufträumen bleibt der Mann weiter in Schubhaft.

Das Innenministerium stuft die Zusammenarbeit mit den Behörden in Damaskus als korrekt ein. Aus der Zivilgesellschaft kommt hingegen deutliche Kritik. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination hält die Lage in Syrien weiterhin für prekär. Die Sicherheitslage sei unübersichtlich, das Schicksal von Rückkehrern ungewiss. Ob der abgeschobene Mann nach seiner Ankunft festgenommen, misshandelt oder gefoltert werde, lasse sich nicht abschätzen. Ein unabhängiger Überwachungsmechanismus existiere nicht.

Innenminister Gerhard Karner hatte mit der Reise nach Syrien im April die politische Grundlage für Abschiebungen gelegt. Damals hatte er gemeinsam mit seiner deutschen Amtskollegin Nancy Faeser Gespräche mit Vertretern des Assad-Nachfolgeregimes geführt und "konkrete Umsetzungsschritte" in Aussicht gestellt – darunter Schulungen für Sicherheitskräfte und eine verstärkte Kooperation bei Rückführungen.

Die Realität zeigt sich nun komplexer: Trotz diplomatischer Bemühungen bleibt Syrien weitgehend von Abschiebungen aus der EU ausgenommen. Offiziellen Eurostat-Daten zufolge sollen einzelne Überstellungen aus Rumänien oder Ungarn stattgefunden haben – ob es sich dabei um tatsächliche Abschiebungen handelt, ist jedoch unklar.

Mehr zum Thema – Syrische Demonstration in Wien gerät außer Kontrolle


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"Der große Verlierer" – Kriegstreiber Netanjahu hat keines seiner Ziele erreicht


Von Abbas Djuma

Wenn man eine Zwischenbilanz des bewaffneten Konflikts zwischen Iran und Israel zieht, ist es wichtig zu beachten, dass es nichts Unbeständigeres und Zweideutigeres gibt als einen Waffenstillstand im Nahen Osten. Wenn man also von Gewinnern und Verlierern spricht, dann nur vorläufig, wobei man bedenken muss, dass die Konfrontation fortgesetzt werden kann. Und hier ist der Grund dafür.

Iran verfĂĽgt immer noch ĂĽber etwa 400 Kilogramm angereichertes Uran. Es wurde abtransportiert. Die Zeitungen The New York Times und Financial Times haben dazu detailliert geschrieben.

Iran verfügt über eine riesige unterirdische Atomanlage in der Nähe von Natanz, die nicht angegriffen wurde. Dort könnten angeblich Zentrifugen installiert und die Anreicherung wieder aufgenommen werden. Es wird gemunkelt, dass diese Anlage noch tiefer liegt als die in Fordo. Möglicherweise gibt es im ganzen Land (und Iran verfügt über die Gesamtfläche von 1.648.000 Quadratkilometern) noch eine oder sogar zwei weitere nicht gemeldete Anlagen, die durchaus für eine schnelle Anreicherung umgerüstet werden könnten.

Es sei daran erinnert, dass der erklärte Grund für die Aggression Israels und seiner Verbündeten nichts anderes als das iranische Atomprogramm war. Und das zu einem Zeitpunkt, als die Iraner mit den US-Amerikanern Verhandlungen führten. Nach allem, was geschehen ist, sind das Vertrauen und die Hoffnung auf eine Überwindung der Krise heute erschüttert. Es ist schwer vorstellbar, wie man in Israel angesichts all dessen und unter Berücksichtigung der ausgeprägten israelischen Paranoia empfindet. All dies lässt das heutige Ereignis eher als Atempause erscheinen. Nun zu den einzelnen Parteien.

Netanjahu

Benjamin Netanjahu hat verloren. Er konnte das iranische Nuklearpotenzial nicht zerstören. Er konnte die USA nicht vollständig in einen Krieg mit Iran hineinziehen. Auch seine Träume von einem "Volksaufstand gegen das Mullah-Regime" sind nicht in Erfüllung gegangen. Dabei hat Israel empfindliche Verluste an Menschenleben und Infrastruktur erlitten.

Dabei ist Netanjahus offensichtlicher Misserfolg im Iran, wie zuvor im Gazastreifen und im Libanon, keineswegs eine Niederlage für die Israelis. Im Gegenteil, sie haben ihre Leben und ihre Gebäude gerettet, die zwangsläufig zerstört worden wären, wenn "Bibi" wieder etwas unternommen hätte. Es liegt also im Interesse der Israelis, alles zu tun, um die derzeitige Lage zu erhalten.

Trump

Was Donald Trump betrifft, so ist er der Nutznießer. Eine schöne Kombination. Zum ersten Mal in seiner zweiten Amtszeit hat er einen Konflikt beendet (sofern wir natürlich nicht in naher Zukunft eine Wiederaufnahme erleben). Jedenfalls wird der US-Präsident das so sagen – und dafür sicherlich einen Friedensnobelpreis erwarten. Streng genommen hat Trump ihn viel mehr verdient als Barack Obama, dem der Nobelpreis für Hoffnung und Rhetorik verliehen wurde und nicht für einen konkreten Beitrag zum Frieden. Trump hat trotz all seiner Eskapaden Israel tatsächlich gerettet.

Ăśbrigens hat Trump laut Reuters zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Textes sowohl Iran als auch Israel beschuldigt, gegen den Waffenstillstand verstoĂźen zu haben.

Iran

Und schlieĂźlich Iran. Man kann das Land weder als eindeutigen Sieger noch als Verlierer des Konflikts bezeichnen. Zumindest ist es Israel gelungen, der Islamischen Republik einen Krieg aufzuzwingen, den diese ĂĽberhaupt nicht brauchte. Es gelang, Iran mit Agenten zu ĂĽberschwemmen. Die Iraner und die "Achse des Widerstands" haben empfindliche Verluste erlitten.

Gleichzeitig hat Teheran würdig reagiert und der ganzen Welt gezeigt, dass die Iraner kämpfen können und bereit sind, lange zu kämpfen und so viele Opfer zu bringen, wie nötig sind. Die Feinde Irans waren dazu jedoch offensichtlich nicht bereit und hatten auf einen Blitzkrieg gesetzt.

Außerdem wurde irgendwann klar, dass die iranische Bevölkerung kaum revoltieren würde. Die Iraner sammelten wertvolle Erfahrungen und zogen viele Schlussfolgerungen. Sie erkannten alle Schwächen Israels und verstanden, von wem sie in der Region und in der Welt was zu erwarten hatten.

Sie haben ihre Raketen im realen Kampf gegen technologisch entwickelte Mächte getestet. Schließlich haben die Iraner eine enorme Anzahl innerer Feinde eliminiert. Und insgesamt haben sie das Ausmaß der Katastrophe nicht erst erkannt, als es schon zu spät war, sondern haben Zeit und Kraft, um die Bedrohung zu beseitigen. In Iran werden noch sehr lange Säuberungen stattfinden, die die bestehenden Machtstrukturen festigen werden.

Abbas Djuma ist ein russischer Journalist und Nahostexperte. Der Artikel ist zuerst in der Telegram-Kolumne Speziell fĂĽr RT erschienen.

Mehr zum Thema – LiveTicker Iran/Israel-Krieg: "Werft diese Bomben nicht ab" – Trump pfeift Israel zurück


de.rt.com/international/248892…

Ukraine auf dem Abstellgleis: NATO-Gipfel ohne BĂĽhne fĂĽr Selenskij


Beim NATO-Gipfel, der vom 24. bis 25. Juni in Den Haag stattfindet, spielt die Ukraine im Vergleich zu früheren Jahren nur eine Nebenrolle. Das ursprünglich dreitägige Treffen wurde auf eine einzige 90-minütige Arbeitssitzung gekürzt – ohne große Bühne für den ukrainischen Machthaber Wladimir Selenskij.

Laut Politico wurde die geplante Sitzung des NATO-Ukraine-Rates komplett gestrichen. Selenskij wurde lediglich zum Eröffnungsdinner eingeladen – ohne feste Arbeitsagenda. Offizielle bilaterale Treffen mit westlichen Staatschefs sind ebenfalls nicht vorgesehen. Der Schritt gilt als Zugeständnis an die USA, die laut Bericht kein Interesse daran haben, den Ukraine-Krieg in den Fokus zu rücken – ein Konflikt, den Donald Trump im Wahlkampf einst zu beenden versprach.

Bis kurz vor dem Gipfel war unklar, ob Selenskij überhaupt anreisen würde. "Ich bin mir nicht sicher, ob ich fahren werde – die Entscheidung fällt kurzfristig", sagte er am 20. Juni auf einer Pressekonferenz. Erst einen Tag vor Beginn erklärte NATO-Generalsekretär Mark Rutte, dass der ukrainische Präsident "an mehreren Formaten" teilnehmen werde – ohne weitere Details.

Am 23. Juni reiste Selenskij zunächst nach London, wo er Gespräche mit König Charles III. und Premierminister Keir Starmer führte. Dabei betonte er die Prioritäten der ukrainisch-britischen Zusammenarbeit: ein "Höchstmaß an politischer und diplomatischer Koordinierung", gemeinsame Rüstungsprojekte sowie neue Sanktionen gegen Russland.

Auch auf dem NATO-Gipfel in Den Haag strebt Selenskij nach eigenen Angaben ein Treffen mit US-Präsident Donald Trump an. An der Organisation des Termins werde noch gearbeitet, wie Selenskij mitteilte. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf Mitarbeiter beider Staatschefs ist das Gespräch für Mittwochnachmittag geplant. Laut Kreisen des ukrainischen Präsidentenbüros will Selenskij mit Trump über Sanktionen gegen Russland und den Kauf von US-Rüstungsgütern sprechen.

Bereits in der Vorwoche war ein bilaterales Treffen mit Trump am Rande des G7-Gipfels in Kanada geplant. Da der US-Präsident diesen jedoch vorzeitig verließ, kam es nicht zustande. Zuletzt hatten sich beide Ende April bei der Beerdigung von Papst Franziskus in Rom gesehen.

Die geringe Sichtbarkeit der Ukraine auf dem NATO-Gipfel spiegelt sich auch im geplanten Kommuniqué wider. Nach Informationen von Bloomberg wurden ursprünglich vorgesehene Aussagen zur NATO-Perspektive Kiews gestrichen. Zwar betonte Rutte, die Erklärung enthalte weiterhin "wichtige Formulierungen zur Ukraine", etwa die Verknüpfung mit Verteidigungsausgaben bis 2035 – doch der symbolische Rückbau der ukrainischen Präsenz ist kaum zu übersehen.

Dennoch versicherte der NATO-Generalsekretär die fortbestehende Solidarität mit Kiew. Die Unterstützung des Bündnisses sei "unerschütterlich". Statt der ursprünglich geplanten 20 Milliarden Euro sollen Europa und Kanada der Ukraine bis Jahresende nun bis zu 35 Milliarden Euro bereitstellen.

Gleichzeitig wächst jedoch die Sorge, dass Selenskij beim Gipfel keine neuen Hilfszusagen oder dringend benötigte Waffen – wie moderne Luftabwehrsysteme – erhalten wird. Auch von europäischen Unterstützern erwartet Politico keine konkreten Versprechen. "Die Ukrainer haben verstanden, dass sie herausfinden müssen, wie sie selbstständig Waffen beschaffen können", zitiert das Medium eine mit dem Thema vertraute Quelle.

Künftig soll daher die Ukraine-Hilfe in die nationalen Verteidigungsausgaben der NATO-Staaten eingerechnet werden. Die Abschlusserklärung des Gipfels soll zudem eine gemeinsame Verpflichtung zur Unterstützung Kiews enthalten – unterzeichnet von allen Mitgliedsstaaten.

Parallel zur Ukraine-Thematik rücken beim Gipfel andere Prioritäten in den Mittelpunkt: Fragen der Abschreckung und Verteidigung. Hauptziel ist es, die Mitgliedsstaaten zu höheren Verteidigungsausgaben zu bewegen – insgesamt fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Davon sollen 3,5 Prozent direkt in militärische Mittel und 1,5 Prozent in unterstützende Maßnahmen fließen.

Doch auch dieses Ziel wurde bereits entschärft – auf Druck vor allem aus Südeuropa, allen voran aus Spanien, wo die Verteidigungsausgaben nicht einmal die Zwei-Prozent-Marke erreichen. Die Umsetzung wurde deshalb um zehn Jahre verschoben.

Das straffe Format soll vor allem einem Zweck dienen: Donald Trump bis zum Ende des Treffens in Den Haag zu halten – nachdem er den G7-Gipfel in Kanada nur kurz besucht und vorzeitig verlassen hatte.

Die Ukraine gerät bei diesem Gipfel immer mehr ins diplomatische Abseits. Die Zeichen stehen auf Schadensbegrenzung – nicht auf große Impulse.

Mehr zum Thema – Italiens Verteidigungsminister Crosetto: "Die NATO hat keine Existenzberechtigung mehr"


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Trotz Trumps "Waffenstillstand" – Iran bleibt im Visier der USA


Von Walentin Bogdanow

Nach dem unerfüllten Versprechen, den Konflikt in der Ukraine binnen eines Tages zu beenden, ist der sprichwörtliche "Frieden binnen 24 Stunden" für Donald Trump zu einer Wahnvorstellung geworden. Allerdings ist inzwischen statt Europa der Nahe Osten an der Reihe. Nach dem durchaus merkwürdigen iranischen Angriff auf den US-Luftstützpunkt Al Udeid in Katar (alle Raketen wurden abgefangen, der Angriff war im Voraus bekannt gegeben worden, niemand kam zu Schaden, doch der Iran konnte sein Gesicht wahren), erklärte sich Trump feierlich zum Friedensstifter.

Offizielle Sieger scheint es in diesem zwölftägigen Krieg nicht zu geben. Oder aber es wurden alle zu Siegern. Trump stellt alles so dar, als hätten sich Israel und Iran "fast gleichzeitig" an ihn mit Bitten um Frieden gewandt. Dabei meldete Irans Außenministerium gleich nach den Behauptungen des US-Präsidenten, ein Waffenstillstandsabkommen mit Israel gebe es nicht. Auch von der anderen Seite gab es keine Bestätigungen. Und mehr noch: Nach Trumps Tweets setzten beide Seiten die gegenseitigen Angriffe fort.

Ein Abkommen anzukündigen, wo ein solches eigentlich noch gar nicht erreicht ist, passt ganz zu Donald Trump. So war es im Falle des Seltenerdabkommens mit der Ukraine, im Falle der Vereinbarungen am Höhepunkt des Handelskriegs, und noch früher – im Falle der Mauer an der mexikanischen Grenze, die angeblich von den Mexikanern selbst hätte bezahlt werden sollen. In der Hauptsache geht es nicht um die Effektivität des erreichten Abkommens, sondern um den erreichten Effekt.

Als er sich von den Neocons leiten ließ, fand sich Trump zwischen Hammer und Amboss wieder. Einen neuen Krieg im Nahen Osten will die Mehrheit der Wähler nicht. Weder Demokraten noch Republikaner wollen ihn. Nur noch 38 Prozent der US-Amerikaner unterstützten die Angriffe auf Iran. Sorgen um eine weitere Eskalation mit Teheran machen sich 84 Prozent. Auch die persönlichen Zustimmungswerte des US-Präsidenten sanken weiter und erreichten inzwischen 41 Prozent.

Linke Politiker erklärten den Herrn des Weißen Hauses bereits zu einem Kriegsverbrecher. Eine Meuterei brach zudem unter den MAGA-Anhängern aus. Entrüstet unterzog Trump das Kongressmitglied Thomas Massie einer öffentlichen Zurechtweisung, als jener versprach, eine Resolution gegen den Krieg zur Abstimmung vorzulegen. Massie wurde aus der Schar von Trumps "Anhängern" verbannt.

Nach Trumps "Friedensmanövern" versprach Massie zuletzt, auf eigene Gesetzesinitiativen zu verzichten. Auch die Chefin des Nationalen Geheimdienstes, Tulsi Gabbard, bejubelt den Herrn des Weißen Hauses und bezeichnet seine Anstrengungen als "Herkulesaufgabe" – eine weitere ehemalige Rebellin, die bis zuletzt nicht die Auffassung vertreten hatte, dass Iran nur einen Schritt vom Bau von Atomwaffen entfernt sei. Der einfache Wähler wiederum wird sich mit Sicherheit über die Spritpreise freuen: Die Straße von Hormus wurde nicht gesperrt, und die Preise brachen sogleich um 7,2 Prozent auf 68,5 US-Dollar pro Barrel ein.

Sicher wird es auch Unzufriedene geben. Kritiker werden nach wie vor bleiben. Die Demokraten im Aufklärungsausschuss meinen, dass das Weiße Haus und das Pentagon bluffen und dass es nicht gelungen sei, dem iranischen Nuklearprogramm nennenswerten Schaden zuzufügen. Die "Falken" werden sicher klagen, dass Trump die Sache nicht zu Ende geführt habe. Und hier liegt das pikanteste Momentum der ganzen Geschichte.

Trotz der jüngsten Behauptungen des Vizepräsidenten J. D. Vance, wonach die USA einen direkten Dialog mit Iran beginnen wollen, oder von Trump selbst, wonach der Waffenstillstand zwischen Israel und Iran ewig währen werde, hat niemand im Weißen Haus die äußerst gefährlichen Worte über einen Regime Change in Teheran zurückgenommen.

Und das bedeutet, dass dennoch ein Krieg bevorsteht, nur wird seine wichtigste Frontlinie hinter der Front verlaufen. Nachdem sie in Iran im Jahr 1953 die erste "Revolution seitens der CIA" in der Weltgeschichte erprobt und den demokratisch gewählten Ministerpräsidenten Mossadegh gestürzt haben, setzen die USA nun eine neue Technik ein: Die Regierung in Teheran wird nicht sofort gestürzt – der Prozess wird vielmehr in die Länge gezogen, und die Ideologie der Regierung sukzessive ausgehebelt. Dies geschieht vor allem über israelische Geheimdienste, die bedeutende Wissenschaftler und die Führung der islamischen Revolutionsgarde beseitigen. Eine "Farbrevolution" in blutrot, die, wie eine jede Revolution, einen Anfang, aber kein Ende hat.

Ăśbersetzt aus dem Russischen. Verfasst speziell fĂĽr "RT" am 24. Juni.

Walentin Bogdanow, Jahrgang 1979 ist ein russischer Journalist. Er leitet das BĂĽro der Medienholding WGTRK in New York.

Mehr zum Thema - Warum Iran die Bombe braucht


de.rt.com/meinung/248915-trotz…

Warum soll Russland die NATO angreifen? Rutte kann Frage nach GrĂĽnden nicht beantworten


Heute beginnt der NATO-Gipfel in Den Haag. Das zweitägige Treffen findet vor dem Hintergrund der andauernden Feindseligkeiten in der Ukraine und der wachsenden Besorgnis der Allianz über einen möglichen Angriff Russlands auf die NATO in der Zukunft statt. Daher steht vor allem das Thema der militärischen Aufrüstung der NATO-Mitglieder im Mittelpunkt.

Bei einer Pressekonferenz vor dem Treffen wurde der NATO-Generalsekretär Mark Rutte gefragt, worauf sich seine Einschätzung eines möglichen russischen Angriffs innerhalb der nächsten fünf Jahre stütze. Außerdem wurde ihm eine Folgefrage gestellt: "Könnte Russland Finnland, Estland, Litauen, Lettland oder ein anderes Land an der Ostflanke der NATO angreifen?"

Rutte war nicht in der Lage, eine klare Antwort auf die Frage zu geben, warum er einen russischen Angriff in den nächsten fünf Jahren für möglich halte. Das Stenogramm des Briefings wurde auf der Webseite der Organisation veröffentlicht.

Der NATO-Generalsekretär berief sich auf eine allgemeine Besorgnis innerhalb des Bündnisses. Er antwortete, dass ihm viele hochrangige Mitarbeiter der Geheimdienste von dieser Gefahr berichtet hätten:

"In vielen Kreisen der NATO herrscht große Sorge. Wir haben gehört, wie der deutsche Verteidigungsminister vor einigen Wochen und viele andere hochrangige Militärs und auch hochrangige Geheimdienstmitarbeiter davon sprachen, dass Russland in drei, fünf oder sieben Jahren in der Lage sein werde, uns erfolgreich anzugreifen, wenn wir nicht heute anfangen, mehr zu investieren."

Aber letztlich beantwortete Rutte die ihm gestellte Frage nicht, sondern wich ihr mit abstrakten Formulierungen aus:

"Innerhalb der NATO herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass unsere Reaktion verheerend wäre, wenn Russland uns jetzt, heute, angreifen würde, und die Russen wissen das."

Der Niederländer wies zudem darauf hin, dass es nicht nur um Russland gehe, das angeblich eine Gefahr für die NATO darstelle. Seiner Meinung nach sollte man auch China aufmerksam beobachten. Denn Peking baue seine Streitkräfte aktiv aus. Rutte wörtlich:

"Aber bitte, seien Sie wachsam, was China mit dem raschen Ausbau seines Militärs macht, das bereits die gleiche Anzahl von Schiffen in seiner Marine hat wie die Vereinigten Staaten. Und diese Zahl wird bis 2030 auf 450 Schiffe anwachsen."

Darüber hinaus werde China "tausend nukleare Sprengköpfe bis 2030" haben, und die Allianz müsse sicherstellen, sich dagegen verteidigen zu können, so der NATO-Generalsekretär.

Während der Pressekonferenz betonte Rutte ausdrücklich, dass "die größte und unmittelbarste Bedrohung für das Bündnis natürlich nach wie vor die Russische Föderation" sei. Ihm zufolge sei dies der Grund für die Verabschiedung des neuen Verteidigungsinvestitionsplans, der die Verteidigungsausgaben auf 5 Prozent des BIP vorsehe. Der Politiker bezeichnete den Schritt als "einen Quantensprung, der […] für die Sicherung" der NATO-Mitgliederstaaten "von grundlegender Bedeutung ist."

Am Montag kommentierte der russische Präsident Wladimir Putin diese Behauptungen und bezeichnete sie als einen Versuch, die Bevölkerung der westlichen Länder einzuschüchtern. Putin zufolge hätten die westlichen Länder selbst diese Panikmache bezüglich einer möglichen russischen Invasion erfunden, um eine Erhöhung der Militärausgaben zu rechtfertigen. "Hier haben wir es wieder mit den üblichen und unverschämten Lügen zu tun", sagte Putin bei einem Treffen mit Absolventen von Militärbildungseinrichtungen.

Mehr zum Thema - RĂĽstungshaushalt: Weitere 153 Milliarden fĂĽr die Kriegskasse


de.rt.com/international/248876…

Compact-Urteil: Bestenfalls ein halber Sieg


Von Dagmar Henn

Die Schnur wurde wieder verknotet, aber das Damoklesschwert ist geblieben – so ließe sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum von der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser verhängten Compact-Verbot zusammenfassen.

Denn was tatsächlich erfolgte, war ein Urteil in einem Einzelverfahren, das zur Frage der Anwendbarkeit des Vereinsrechts auf Veröffentlichungen keinerlei Fortschritt brachte. Im Gegenteil wurde genau dieser rechtliche Schritt bestätigt, wie der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu entnehmen ist. Das ist zwar noch nicht die Urteilsbegründung, aber in der Regel enthalten diese Erklärungen die Kernsätze des Urteils.

"Die Anwendung des Vereinsgesetzes auf die Klägerin erweist sich schließlich auch mit Blick auf den Gesetzeszweck als gerechtfertigt. Denn bei der Klägerin, die uneingeschränkt den Schutz der grundrechtlichen Medienfreiheiten genießt, handelt es sich nicht nur um ein Presse- und Medienunternehmen. Vielmehr verfolgt der maßgebliche Personenzusammenschluss nach seinem eigenen Selbstverständnis eine politische Agenda, organisiert Veranstaltungen sowie Kampagnen und versteht sich als Teil einer Bewegung, für die er auf eine Machtperspektive hinarbeitet. […] In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung."

Übersetzt in die Sprache gewöhnlicher Sterblicher heißt das, dass das Konstrukt, über das Vereinsrecht zu agieren, in Ordnung ist, aber auf der Strichliste sind bei Compact einfach noch nicht genug Striche, um ein Verbot zu rechtfertigen. Was den Geschäftsbetrieb für Compact wieder ermöglicht, gleichzeitig aber andeutet, dass die Strichliste weitergeführt wird, und der Kunstgriff des Vereinsrechts jederzeit und bei jedermann wieder angewandt werden kann.

Nun findet sich in der bundesdeutschen Geschichte gerade ein Präzedenzfall in dieser Richtung – das ist das Verbot von linksunten.indymedia von 2020. Auch in diesem Fall wurde eine Publikation, eine Webseite, zum Verein erklärt; allerdings auf Grundlage völlig anderer Strukturen. Und was aus dem Urteil deutlich herauszulesen ist, ist, dass die Kläger schon allein deshalb eine schlechte Ausgangsposition hatten, weil die Klageführende, den anarchistischen Grundsätzen der Struktur folgend, nicht einmal bereit war, sich als Mitglied dieser wie auch immer gebildeten Organisation zu erkennen zu geben.

Allerdings: Indymedia war ein anderer Sachverhalt, nicht nur, weil es sich dabei um ein "linksextremes" Medium handelte, sondern vor allem, weil es im Kern eine Plattform war, die anonyme Beiträge transportierte. Die, was bei dem kulturell-politischen Umfeld nicht überrascht, öfter tatsächlich strafbar waren, also unter den Bedingungen "normaler" Veröffentlichung, in einem gedruckten Medium oder auf einer nicht anonymen Plattform, zu Strafverfahren gegen die Verfasser wie auch die Herausgeber geführt hätten. Ohne diese anonymisierte Struktur wären also dem Indymedia-Verbot zahlreiche Strafverfahren vorausgegangen. Wie es in anarchistischen Kreisen nicht ungewöhnlich ist, waren offene Aufrufe zu Gewalt, auch gegen konkrete Personen, Teil des Angebots.

Man kann also in diesem Fall den Griff zum Vereinsrecht noch halbwegs nachvollziehen, weil die normalerweise übliche Verantwortung eines Verfassers für seinen Text ebenso wenig durchsetzbar war wie die Verantwortung von Herausgebern für das, was sie veröffentlichen. In dieser Hinsicht sind die Voraussetzungen bei Compact jedoch vollkommen anders, da das Magazin sämtliche Vorgaben des Medienrechts erfüllt und im Falle strafbarer Inhalte eine Strafverfolgung möglich wäre.

Ein handfester Unterschied, dem aber das Bundesverwaltungsgericht keine Rechnung trägt. Genauso wenig wie der Tatsache, dass eine umfängliche Anwendung der verwendeten Definition von Verein, die bisher eher bei exotischen Einzelfällen genutzt wurde (ein anderer Fall betrifft beispielsweise eine Hilfsorganisation für Holocaust-Leugner, die über einen Verein ihre Vermögenswerte dem Zugriff entziehen wollte) letztlich eine unkontrollierbare Bandbreite von Einsatzmöglichkeiten liefert. Manche davon hätten durchaus ihren Reiz – wenn man beispielsweise die am Cum-Ex-Skandal beteiligten Banken ebenfalls zu Vereinen erklären und sie damit jenseits des Kreditwirtschaftsgesetzes verbieten könnte.

Denn das, was sich als Definition von Verein ergibt – diesbezüglich ist gerade das Indymedia-Urteil interessant – lautet: Eine beliebig strukturierte Gruppe von Menschen gelangt auf eine ebenso beliebige Weise zu einer gemeinsamen Willensbildung, die zumindest auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Dabei ist weder relevant, ob die Gruppe in ihrer Zusammensetzung Kontinuität aufweist oder gänzlich zufällig ist, noch, ob ihre Entscheidungsfindung demokratisch, hierarchisch oder chaotisch ist. Geradezu, als wolle man das alte Sprichwort "Drei Deutsche sind ein Verein" völlig ad absurdum führen.

Dass es hier, trotz des halben Freispruchs fĂĽr Compact, um eine weitere Verschiebung der staatlichen Eingriffsschwelle nach vorn geht, belegt auch dieser Satz in der Pressemitteilung:

"Auch wenn die die Grundüberzeugung der Vereinigung zum Ausdruck bringenden Äußerungen als solche weder strafbar noch rechtswidrig sind, können sie als Indizien für ein Vereinsverbot herangezogen werden. Dieses Instrument des präventiven Verfassungsschutzes dient dazu, frühzeitig – und ohne strafbares Handeln abwarten zu müssen – tätig werden zu können."

Wenn man behauptet, ein solches Denken sei eine Konsequenz aus der Machtübergabe an die Nazis im Jahr 1933, dann beweist man nur elementare Unkenntnis der Geschichte. Es wäre für die Weimarer Justiz durchaus möglich gewesen, die NSDAP zu verbieten. Die Weimarer Justiz hatte nur viel zu ausgeprägte Sympathien, um selbst angesichts unbestreitbarer Straftaten gegen diese Partei vorzugehen. Ernst Ottwalt hatte diese Zustände bereits 1931 umfassend dargestellt, einschließlich des sehr einseitigen Umgangs dieser Justiz mit politischen Morden. Allerdings, vermutlich würde man die Richter des BVerwG überfordern, wollte man von ihnen erwarten, die Rolle der eigenen Zunft bei der Etablierung der Naziherrschaft im Blick zu haben.

Wenn man einen solchen Satz liest, der ein staatliches Eingreifen maximaler Wirkung (ein Vereinsverbot beendet schließlich die Existenz des Vereins) bei "weder strafbar noch rechtswidrig" zu bewertendem Verhalten geradezu fordert, erkennt man wieder einmal, dass es die Bundesrepublik nie zu einer ganz normalen bürgerlichen Demokratie geschafft hat. Eher zu einer Art Demokratiesimulation, ein Spiel im Klassenzimmer, das der Lehrer jederzeit beenden kann. Es mag in anderen Ländern dem deutschen Verfassungsschutz ähnliche Strukturen geben, die mehr oder weniger schamhaft im Umfeld von Polizei und Geheimdiensten verborgen werden; als formelle Institution, deren einziger Zweck in der ständigen Beaufsichtigung und Bewertung des politischen Handelns der Bürger besteht, gibt es sie nur in Deutschland.

Was auch erklärt, warum die Leichtigkeit, mit der in Deutschland die Redefreiheit beschränkt wird, unter Verweis auf Erkenntnisse ebendieser Sonderinstitution, in anderen Ländern eine Mischung aus Verblüffung und Entsetzen auslösen kann – sogar wenn über den Umweg der EU inzwischen ähnliche Vorstellungen auch anderen Ländern aufgezwungen werden. In normaleren Staaten sind derartige Angriffe eine Ausnahme, auf die oft mit Schauder zurückgeblickt wird, wie auf die Aktivitäten des Komitees für unamerikanische Umtriebe eines Joseph McCarthy.

"Weder strafbar noch rechtswidrig" würde unter den Bedingungen einer gewöhnlichen demokratischen Verfassung bedeuten, es geht die Justiz und den Staatsapparat einen feuchten Kehricht an. Allerdings hat sich Deutschland in den vergangenen Jahren zu einem Staat entwickelt, in dem wieder die Regel der wilhelminischen Obrigkeit in Kraft gesetzt wurde: "Alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten", während das, was zu erwarten wäre, gerade, wenn stetig betont wird, wie offen und tolerant man doch sei, heißt "alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt".

Sobald man berücksichtigt, wie der konkrete Sachverhalt rund um das einzige vorhergehende Verfahren gegen eine Publikation,in diesem Fall linksunten.indymedia, aussah, und wie er sich bei Compact darstellt, wird klar, dass das "gerade noch" dieses Urteils zwar der Empörung gegen das überaus dreiste Vorgehen gegen Compact die Spitze nimmt und dem Magazin zumindest vorerst das weitere Erscheinen ermöglicht, aber im rechtlichen Detail eine weitere Verschärfung liefert.

In diesen Zusammenhang gehört auch der Vorwurf der "politischen Agenda":

"Denn bei der Klägerin, die uneingeschränkt den Schutz der grundrechtlichen Medienfreiheiten genießt, handelt es sich nicht nur um ein Presse- und Medienunternehmen. Vielmehr verfolgt der maßgebliche Personenzusammenschluss nach seinem eigenen Selbstverständnis eine politische Agenda, organisiert Veranstaltungen sowie Kampagnen und versteht sich als Teil einer Bewegung, für die er auf eine Machtperspektive hinarbeitet."

Eine Formulierung, die unter anderem bei der Jungen Welt sämtliche Alarmzeichen aufleuchten lassen müsste; aber auch bei anderen alternativen Medien wie den NachDenkSeiten. Der Begriff des "Presse- und Medienunternehmens" ist hier extrem eng gefasst und verleugnet, dass Publizistik jeder Art originär politisch und die rein kommerziell orientierte Variante eine historische wie statistische Ausnahme darstellt. Eine "politische Agenda" stellt beispielsweise auch das Redaktionsstatut der Springerpresse dar. Es dürfte ausgesprochen mühsam sein, überhaupt ein Medium zu finden, das sich mit politischen Themen befasst und nicht zumindest an seinem Ursprung eine "politische Agenda" hatte. Selbst der öffentlich-rechtliche Rundfunk, folgte er seinem gesetzlichen Auftrag (was er nicht tut), hätte immer noch eine politische Agenda, die in diesem Fall hieße, dem Publikum die vorhandenen politischen Positionen möglichst vollständig und ausgewogen zu übermitteln.

Was im Falle von Compact zum Vorwurf wird, "organisiert Veranstaltungen sowie Kampagnen", ist außerdem eine Tätigkeit, die sich andersherum wieder auch als Marketing und Förderung der Leser-Blatt-Bindung lesen lässt. Viele Medien organisieren Veranstaltungen, bis hin zu großen internationalen Kongressen. Auch Kampagnen. Und besäßen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts ein wenig medienhistorische Kompetenz, wäre ihnen klar, dass nicht nur die Hugenberg-Presse eminent politisch war, sondern ihre eigenartige Form von "ist ja nicht richtig eine Publikation, weil zu politisch" auch all jene Medien trifft, in denen die Texte der bekanntesten klassischen deutschen Journalisten veröffentlicht wurden wie die Weltbühne.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich einfach eine vollkommen irreale Form von Presse- und Medienunternehmen geschaffen, eine Art Ken (den geschlechtslosen Begleiter der Barbie-Puppe) der Medienwelt, ein Konstrukt, das ungefähr so wirklichkeitsnah ist wie ein fußballloser Fußballverein.

Aber dieses Konstrukt ermöglicht es, den Konflikt mit dem Artikel 5.1 Grundgesetz zu minimieren, denn schließlich geht es irgendwie nicht um ein "richtiges" Presse- und Medienunternehmen, sondern um irgendeine gedruckte Form von schmuddeligem politischem Aktivismus. Was ganz nebenbei übrigens auch anklingen lässt, was die Damen und Herren des BVerwG eigentlich wirklich von Demokratie halten: ziemlich wenig. Denn eigenartigerweise lebt Demokratie vom Engagement, von gerade jener Schmuddelecke, in der aus Überzeugung gehandelt wird und nicht aus Gewinnstreben, was ihnen, wie die Verwendung des Begriffs der "politischen Agenda" belegt, zutiefst suspekt ist. Weit vor dem Strafbaren oder Rechtswidrigen.

Was am Ende übrig bleibt von diesem Urteil, ist eine Umkehrung der Echternacher Sprungprozession: ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück. Oder unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit und der Zukunftsperspektiven unangepasster deutscher Medien: ein Sieg im Konkreten, aber eine Niederlage im Abstrakten.

Mehr zum Thema – Bundesverwaltungsgericht kippt "Compact"-Verbot


de.rt.com/meinung/248900-compa…

Trump hofft auf Deal mit Russland


US-Präsident Donald Trump hat erklärt, er hoffe darauf, eine Einigung mit Russland zu erzielen. So antwortete er auf die Frage nach dem Wortlaut der Erwähnung Russlands in dem Kommuniqué, das zum Abschluss des NATO-Gipfels in Den Haag verabschiedet werden soll:

"Ich werde es mir ansehen mĂĽssen. Aber ich wĂĽrde gerne eine Einigung mit Russland sehen. Wie Sie wissen, hat Wladimir mich angerufen. Er sagte: Kann ich Ihnen mit dem Iran helfen? Ich antwortete: Nein, ich brauche keine Hilfe mit dem Iran. Ich brauche Hilfe mit Ihnen. Und ich hoffe, dass wir es schaffen werden, ein Deal mit Russland zu schlieĂźen."


Wladimir Putin und Trump telefonierten am 14. Juni, einen Tag, nachdem Israel seine ersten Angriffe auf den Iran gestartet hatte. Die Politiker sprachen unter anderem ĂĽber den iranisch-israelischen Konflikt.

Washington nahm nach Trumps Rückkehr ins Weiße Haus die Kontakte zu Moskau wieder auf. Beide Seiten führen Telefongespräche, Unterhändler reisen nach Russland und in die USA. Mehrere Gesprächsrunden fanden in Saudi-Arabien und der Türkei statt.

Die Gespräche über die Ukraine, bei denen die USA zu vermitteln versuchten, wurden Mitte Mai wiederaufgenommen. Moskau und Kiew hielten zwei Treffen ab – am 16. Mai und am 2. Juni. Praktisches Ergebnis der Treffen war der Austausch von Kriegsgefangenen, einschließlich Schwerverletzten und Personen unter 25 Jahren sowie der sterblichen Überreste von Kämpfern.

Der russische Präsidentensprecher Dmitri Peskow erklärte, der Termin für die dritte Gesprächsrunde mit der Ukraine solle schon in dieser Woche festgelegt werden. Die Delegationen sollten über die Fortsetzung des humanitären Austauschs und über Entwürfe für Memoranden zu einer Friedensregelung sprechen, hieß es.

Mehr zum Thema – "Der beste Präsident der Ukraine" – Selenskij sollte für zweite Amtszeit kandidieren


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Wladimir Putin lässt Nationalmessenger schaffen


Der russische Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, das die Schaffung eines nationalen multifunktionalen digitalen Services in der Russischen Föderation vorsieht. Dieser wird auch die Funktionen eines nationalen Messengers erfüllen.

Der Betreiber der neuen Plattform wird von der russischen Regierung bestimmt. Wie aus dem Gesetz hervorgeht, soll der Dienst auf der Grundlage einheimischer Software erstellt werden, und die Zahl seiner täglichen Nutzer soll mehr als 500.000 Menschen betragen.

Zuvor hatte der Vorsitzende des Duma-Ausschusses für Informationspolitik Sergei Bojarski erklärt, dass "es sich um mehr als einen nationalen Messenger handeln wird, der viele interessante und einzigartige Funktionen haben wird".

Der nationale Messenger wird für Korrespondenz in Russisch, den Staatssprachen der Republiken innerhalb der Russischen Föderation oder anderen Sprachen der Völker Russlands sowie für Telefongespräche zur Verfügung stehen. Die Plattform wird auch Anzeigen in diesen Sprachen enthalten.

Auch andere Optionen wird der multifunktionale Dienst den Nutzern bieten, unter anderem für den Erhalt staatlicher und kommerzieller Dienstleistungen. Dies bedeutet, dass die Bürger dadurch auf Informationen aus ihren Dokumenten – Reisepass, Studentenausweis und andere von Organisationen und staatlichen Stellen ausgestellte Dokumente – zugreifen können.

Beispielweise werden die Nutzer diese Informationen vorlegen können, um ihr Alter und ihren Anspruch auf Ermäßigung zu bestätigen, sich in Hotels und Gasthöfen anzumelden und in anderen Situationen, die einen Identitätsnachweis erfordern. In dem Dokument wird betont, dass in Situationen, in denen ein Bürger seine Identität mithilfe des neuen digitalen Dienstes bestätigt habe, von ihm nicht verlangt werden könne, sich zusätzlich mit Papierdokumenten auszuweisen.

Die Plattform wird auch über andere Funktionen verfügen. So wird es beispielsweise möglich sein, Dokumente mit einer verstärkten elektronischen Signatur zu unterzeichnen. Die App wird auch zu einer Plattform für die Interaktion zwischen Schülern und Lehrern an Schulen und Hochschulen.

Mehr zum Thema – Karikaturist und Zaren-Liebling: Einmalige Schau des Malers Karl Brjullow in der Tretjakow-Galerie


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