Eidgenossen zuerst: Freibad-Zutritt nur mit Schweizer Pass


Der Sommer 2025 wird in Erinnerung bleiben – nicht nur wegen der Rekordtemperaturen, sondern auch wegen zahlreicher Übergriffe auf Badegäste, insbesondere junge Frauen.

Was viele erlebt, aber wenige ausgesprochen haben, wurde von den meisten Medien zunächst heruntergespielt oder ausgeklammert. Die Vorfälle passten nicht ins sommerliche Postkartenbild.

Stattdessen versuchten einige Stimmen in Politik und Presse, die Lage mit dem Hinweis auf die "ungewöhnliche Hitze" zu relativieren – als sei es nur das Thermometer, das Grenzen überschreitet.

Doch während in städtischen Verwaltungen und Redaktionsstuben weiter diskutiert wird, hat eine Schweizer Gemeinde nicht abgewartet – sondern gehandelt.

In Pruntrut, einer jurassischen Gemeinde nahe der französischen Grenze, war die Geduld am Ende. Über 20 Hausverbote wurden seit Saisonbeginn ausgesprochen – fast alle gegen Männer aus dem benachbarten Frankreich. Die Vorwürfe reichen von Belästigungen bis zu aggressivem Verhalten gegenüber weiblichen Badegästen.

Die Gemeinde reagierte unmissverständlich: Ab dem 4. Juli wird der Zugang zum Freibad auf Schweizer Bürger, Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit gültiger Arbeitsbewilligung beschränkt. Touristen aus dem Ausland erhalten nur noch Einlass, wenn sie sich mit einer Hotel- oder Campingkarte ausweisen können.

Was andernorts als "heikle Abwägung" diskutiert worden wäre, wurde in Pruntrut schlicht umgesetzt. Nicht ideologisch, nicht populistisch, sondern pragmatisch.

"Die Maßnahme dient einzig und allein der Sicherheit der Badegäste", ließ die Gemeinde verlauten.


Und sie wurde in einem Moment ergriffen, in dem viele junge Frauen lieber zu Hause blieben, als sich im öffentlichen Raum unwohl zu fühlen.

Was die Maßnahme in Pruntrut so bemerkenswert macht, ist nicht nur die dabei gezeigte Entschlossenheit, sondern auch der Kontrast zum medialen und politischen Umgang mit dem Thema. Während Betroffene über soziale Netzwerke berichten, während in Online-Foren Eltern von Mädchen ihre Sorgen teilen, bleiben viele große Medien auffallend still – oder sie verlagern die Debatte auf die meteorologische Ebene: Die Hitze sei das Problem, nicht das Verhalten.

Es ist eine altbekannte Taktik: Die Realität wird entschärft, bis sie in gängige Narrative passt. Pruntrut jedoch hat sich für eine andere Haltung entschieden – die Wirklichkeit beim Namen zu nennen und konkrete Konsequenzen zu ziehen. Kein großer Wurf, kein gesellschaftliches Manifest. Aber ein Schritt, der Sicherheit schafft, wo andere nur Ausreden liefern.

Ob Pruntrut zum Vorbild für andere Gemeinden wird, ist offen. Doch die Botschaft ist klar: Wer Verantwortung ernst nimmt, muss handeln – auch wenn es unbequem ist. Der Sommer 2025 hat gezeigt, dass man Schutz nicht durch Worte bietet, sondern durch Entscheidungen. Entscheidungen, wie sie in einem kleinen Freibad im Jura getroffen wurden.

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de.rt.com/schweiz/249703-schwe…

Koalitionsausschuss: Versprochene Senkung der Stromsteuer fällt aus


Es war eins der Versprechen, das die Koalitionäre im Koalitionsvertrag verankert hatten. CDU/CSU wollten gemeinsam mit der SPD so schnell wie möglich die Stromsteuer für alle senken. Daraus wird nun nichts. Der Koalitionsausschuss konnte sich auf seiner gestrigen Sitzung nicht auf eine allgemeine Reduktion der Stromsteuer einigen – nicht für alle Bürger, aber auch nicht für alle Betriebe. Es ist der nächste Wortbruch der noch jungen Bundesregierung.

Die Haushaltslage lasse eine Entlastung für alle nicht zu, argumentiert CDU-Fraktionschef Jens Spahn. Die Stromsteuer werde daher nur für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft gesenkt. Dort gelte es, Arbeitsplätze zu sichern, die aufgrund der hohen Kosten für Strom sonst verloren zu gehen drohen. Man habe sich mehr gewünscht, aber die Haushaltslage sei schwierig, beteuert Spahn. Angesichts der Aufrüstungspläne der Bundesregierung wirkt das jedoch wenig glaubhaft. Laut Berechnungen sollte die Senkung der Stromsteuer mit 5,4 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Dieses Geld sei nicht da.

Einigen konnte man sich auf die Mütterrente – das Lieblingsthema von CSU-Chef Markus Söder. Die Mütterrente soll zum 1. Januar 2027 ausgeweitet werden. Ursprünglich war die vollumfängliche Mütterrente erst für 2028 geplant. Bei der Rentenberechnung werden ab 2027 die Erziehungszeiten von Müttern und Vätern auch von vor 1992 geborenen Kindern berücksichtigt. Bis zu drei Jahre können angerechnet werden. Die Koalitionäre verweisen zudem auf kleinere Entlastungen wie die Streichung der Gasspeicherumlage und die Teilübernahme der Übertragungsnetzentgelte. Damit fällt die Entlastung insgesamt deutlich geringer aus und es profitieren bei weitem auch nicht alle.

Aber es wurde noch ein weiteres Versprechen gebrochen: Auf der Pressekonferenz nach der ersten Tagung des Koalitionsausschusses versprachen die Koalitionäre sich und der Öffentlichkeit, Streitereien wie zu Ampel-Zeiten werde es künftig nicht mehr geben. Auch von diesem Versprechen ist nichts mehr übrig. Der Streit in der Koalition ist zurück.

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Doch nicht vernichtet? Pentagon sieht Irans Atomprogramm für zwei Jahre verzögert


Donald Trump hatte unlängst die US-Luftangriffe auf iranische Atomanlagen als spektakulären Erfolg gefeiert. Für Trump stand schon kurz nach der Aktion fest, dass die Luftangriffe die iranischen Atomanlagen Fordo, Natans und Isfahan vollständig zerstört hätten. Nun widerspricht ihm sein Verteidigungsministerium. Das iranische Atomprogramm sei nur um ein bis zwei Jahre zurückgeworfen, heißt es von dort.

Pentagonsprecher Sean Parnell berief sich vor Journalisten auf interne Auswertungen von Geheimdiensterkenntnissen. Demnach sei das Anreicherungsprogramm Irans "um mindestens ein bis zwei Jahre zurückgeworfen", sagte Parnell. Das Verteidigungsministerium gehe allerdings eher von zwei Jahren aus.

Zuvor war zunächst eine vorläufige Einschätzung an die Öffentlichkeit gelangt. Das hatte Zweifel an der Effektivität des amerikanischen Militärschlags geweckt. So hatten CNN und die New York Times unter Berufung auf Geheimdiensterkenntnisse berichtet, das iranische Atomprogramm sei durch die US-Angriffe möglicherweise nur um wenige Monate zurückgeworfen worden.

Auch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) geht davon aus, dass Iran in einigen Monaten wieder mit der Urananreicherung beginnen könnte. Dies hatte IAEA-Chef Rafael Grossi Ende Juni in einem Interview gesagt.

Trump verglich bereits die Wirkung der US-Angriffe auf Iran mit den US-Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki im August 1945 und wies die Berichte von CNN und New York Times zurück.

Iran setzte mittlerweile die Zusammenarbeit mit der Atomenergiebehörde offiziell aus. Das Parlament hatte diesen Schritt bereits beschlossen, gestern hat der iranische Präsident Massud Peseschkian das entsprechende Gesetz unterzeichnet. Die Umsetzung des Gesetzes soll durch den Obersten Nationalen Sicherheitsrat Irans erfolgen.

Mit seiner Entscheidung will Teheran den IAEA-Inspektoren jetzt so lange den Zugang zu seinen Atomanlagen verweigern, bis die Sicherheit der Anlagen gewährleistet ist. Dazu müsse die UN-Atombehörde die Angriffe der USA und Israels auf die Nuklearanlagen verurteilen und das iranische Atomprogramm anerkennen.

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GroKo-Kandidatin für Karlsruhe: Frauke Brosius-Gersdorf – Anhängerin von Impfpflicht und AfD-Verbot


Noch vor der parlamentarischen Sommerpause sollen, so verschiedene Presseberichte, drei der insgesamt 16 Richterstellen des Bundesverfassungsgerichts per Wahl durch Bundestag und Bundesrat neu besetzt werden. Im Gespräch sind drei Kandidaten, die von den Koalitionsparteien vorgeschlagen werden. Die FAZ hatte am 30. Juni zuerst darüber berichtet.

Abmachungen der Alt-Parteien

Aufgrund des zwischen den etablierten Bundestagsparteien üblichen und komplizierten Proporzverfahrens konnten CDU und CSU dieses Mal einen Vorschlag einbringen, während der SPD zwei Kandidaten zustanden. Nach Angaben des juristischen Portals Legal Tribune Online (LTO) sollen die Wahlen am 10. Juli durch den Bundestag sowie am 11. Juli durch den Bundesrat erfolgen.

Demnach schlagen die Unionsparteien Günter Spinner, den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht, als Nachfolger des 1956 geborenen Richters Josef Christ im Ersten Senat vor, dessen Amtszeit bereits am 30. Oktober 2024 abgelaufen ist und der seit vergangenem Herbst sein Amt nur noch kommissarisch versieht.

Am 30. Juni endete auch die Amtszeit von Doris König, der Vizepräsidentin des Gerichts und Vorsitzenden des Zweiten Senats. Als Nachfolgerin von König schlägt die SPD die aus Hamburg stammende Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf vor.

Eine dritte Stelle ist neu zu besetzen, da Richter Ulrich Maidowski aus dem Zweiten Senat aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand beim Bundespräsidenten gestellt hat. Seine Amtszeit könnte am 30. September des Jahres enden. Als Nachfolgerin von Maidowski hat die SPD die Münchner Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold ins Gespräch gebracht. Kaufhold dürfte ihr neues Amt erst im Herbst antreten können.

Während der Unionskandidat Spinner nicht nur als kompetenter und darüber hinaus umgänglicher Richter beschrieben wird und Kaufhold als Expertin für Finanzaufsicht gilt, scheint die mögliche Kandidatur von Brosius-Gersdorf das größte Potenzial für Kontroversen zu bergen. Die 1971 geborene Juristin hat sich zwar als Expertin für Verfassungsrecht einen Namen gemacht, ist in der Öffentlichkeit allerdings auch durch teils provokante Stellungnahmen hervorgetreten. Brosius-Gersdorf werden perspektivisch gute Chancen eingeräumt, Nachfolgerin von Stephan Harbarth zu werden, dem gegenwärtigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dessen Amtszeit endet im November 2030, wobei die Potsdamer Juristin nicht 'automatisch' nachrücken würde, sondern dann eine weitere Wahl absolvieren müsste.

Politische Positionen

Vor diesem Hintergrund erhalten besonders fünf Positionierungen, mit denen Brosius-Gersdorf in den letzten Jahren bekannt geworden ist, besonderes Gewicht.

So hatte die Professorin 2024 als Mitglied der Regierungskommission zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs eine Entkriminalisierung im Hinblick auf den "verfassungsrechtlichen Rahmen" für möglich gehalten, was eine Abkehr von der bislang strengen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeuten könnte.

Im Jahr 2022 hatte sich die Juristin in einem "Spezial" des Potsdamer Universitätsmagazins zum Thema "Diversity" dafür ausgesprochen, das Grundgesetz sprachlich zu überarbeiten und "gendergerecht" umzuschreiben. Sie vertrat die Ansicht, dass das generische Maskulinum der Standardsprache zur Bezeichnung aller Geschlechter zu einer "einer gedanklichen Unterrepräsentation von Frauen" führen würde, wie "psycholinguistische und kognitionspsychologische Studien" gezeigt hätten.

Und während der Corona-Jahre hatte sich Brosius-Gersdorf zusammen mit ihrem Ehemann, dem ebenfalls aus Hamburg gebürtigen Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf, der an der Leipziger Universität lehrt, in einem Papier für eine Allgemeine Impfpflicht gegen Covid ausgesprochen – und die Ansicht vertreten, eine solche verstoße nicht gegen das Grundgesetz, sondern sei sogar verfassungsrechtlich geboten. Das Jura-Professorenpaar forderte Ende November 2021:

"Die Freiheit der Impfunwilligen muss zurückstehen. Nach unserer Verfassung endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo die Freiheit anderer beginnt. D. h., die Freiheit der Ungeimpften endet dort, wo sie die Freiheit der Geimpften beeinträchtigen."


Die beiden Juristen wiederholten implizit die auch seinerzeit bereits als Falschbehauptung erkennbare und von Fachleuten kritisierte Losung einer vermeintlichen "Pandemie der Ungeimpften" (so etwa Jens Spahn, Markus Söder und Bodo Ramelow, 03. bzw. 05.11.2021) und dekretierten geradezu:

"Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird."

Unwählbar! Frauke Brosius-Gersdorf: „Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit…weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“ #BVerfG t.co/DF2Si5gH4Q pic.twitter.com/WiEAm88QbM
— Saskia Ludwig (@SaskiaLudwigCDU) July 1, 2025

Die Brandenburger CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig, die eine kritische Haltung zu den staatlichen Corona-Maßnahmen eingenommen hatte, schrieb zu Personalie Brosius-Gersdorf auf Twitter/X kurz und bündig:

"Unwählbar!"


Im Juli vergangenen Jahres hatte Brosius-Gersdorf dann nochmals ihre Präferenz für autoritär-repressives staatliches Handeln offenbart, als sie in der ZDF-Talkshow Markus Lanz ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) gefordert hatte und bedauerte, "dass mit einem AfD-Verbot nicht die Anhängerschaft beseitigt wäre." Die Schweizer Weltwoche schreibt dazu weiter, dass die Juristin auf die Nachfrage, ob sie Menschen "eliminieren" wolle, zwar antwortete: "Natürlich nicht." Allerdings wolle sie Mitgliedern der AfD gewisse Grundrechte wie das passive Wahlrecht aberkennen: "Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen."

Wie kann man die "Anhängerschaft der AfD beseitigen"? fragte man sich gestern bei Markus Lanz. pic.twitter.com/3sPb728870
— Gr@ntlɘr 🥨🍺 (@oida_grantler) July 26, 2024

Aus den Reihen der AfD kritisierte der Jurist und Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner das Nominierungsverfahren:

"Ich bin in dem Gremium, das neue Bundesverfassungsrichter zur Wahl vorschlägt. Dort hat sich bislang keiner der Kandidaten vorgestellt, auch irgendwelche schriftlichen Unterlagen gibt es nicht. Wer da wo, warum, was und wen ausgeklüngelt hat, weiß ich nicht. Es ist eine Schande, dass offenbar ausschließlich nach politischem Proporz ausgesucht wurde – von wem auch immer. Solange die Kartellparteien dies weiter so bürgerfern und intransparent tun, brauchen die sich nicht zu wundern, dass die Zustimmung zu einem solchen Tun zunehmend viele Bürger abschreckt."

Etwas länger zurück liegt die Kritik des professoralen Juristen-Paares an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot. Das Gericht hatte sich Anfang des Jahres 2020 mit dem Neutralitätsgebot des Staates – im konkreten Fall: von Rechtsreferendarinnen – beschäftigt und entschieden, dass ein Kopftuchverbot für diese Personengruppe bei bestimmten Tätigkeiten verfassungsgemäß sei. Damit zeigten sich die beiden Professoren nicht einverstanden. Nach ihrem Verständnis stellte ein Verbot für muslimische "Rechtsreferendarinnen, religiöse Symbole oder Kleidungsstücke wie das 'islamische Kopftuch' bei Tätigkeiten zu tragen, bei denen sie als Repräsentantinnen des Staates wahrgenommen werden können", einen "Eingriff in ihre Religionsfreiheit" dar. Das Bundesverfassungsgericht solle sich, so forderten sie, vom Weg des Neutralitätsgebots abwenden und stattdessen das Mäßigungsgebot vertreten: "Nur dann kann man jungen Musliminnen mit dem Wunsch, Richterin oder Staatsanwältin zu werden oder ein öffentliches Amt in der allgemeinen Verwaltung zu bekleiden, weiterhin zum Studium der Rechtswissenschaft raten."

Enger Terminplan

Nach dem bisherigen Schema steht den etablierten Bundestagsparteien folgender Schlüssel zu: 3:3:1:1. Demnach können Union und SPD je drei Verfassungsrichter pro Senat vorschlagen, Grüne und FDP je einen. Weil die FDP mit der letzten Bundestagswahl aus dem Parlament ausgeschieden ist, reklamierte nun die Linkspartei für sich – anstelle der Liberalen – ein Vorschlagsrecht. So hatte der Parteivorsitzende Jan van Aken in einem Interview mit der Rheinischen Post für die Linke gefordert, dass ihr ebenfalls "eine Nominierung" zustehen müsse.

Zunächst ist für die Wahl im Bundestag jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die die "Große Koalition" allein nicht aufbringen kann. Aus diesem Grund hatten sich die Fraktionsvorsitzenden der Linken, Heide Reichinnek und Sören Pellmann, in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Grünen gewandt und um ein Gespräch unter den "demokratischen Fraktionen" gebeten, wie LTO berichtet. Dem steht wiederum der Unvereinbarkeitsbeschluss von CDU/CSU entgegen, der eine Kooperation mit der Linkspartei verhindert.

Die Wahl der Verfassungsrichter im Bundestag erfolgt zweistufig. Die erste Hürde ist der zwölfköpfige Wahlausschuss des Parlaments. Die Ausschusssitzung ist für kommenden Montag, den 7. Juli, um 20 Uhr terminiert. Danach kann die Abstimmung im Plenum am 10. Juli – ohne Aussprache – erfolgen. Da eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden muss, kommt es auch auf die Stimmen von Bündnis 90/Grünen und Linkspartei an.

Bislang sieht es nicht danach aus, dass es bis Anfang kommender Woche zu einer Verständigung hinsichtlich der Forderungen van Akens kommt. Auch ein "Kuhhandel" in Bezug auf die Besetzung des "Parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste" ist kürzlich zumindest vorerst geplatzt, als die vorgeschlagene Heidi Reichinnek keine Mehrheit erhielt. Insofern könnten die kommenden Tage noch für überraschende Absprachen zwischen den Parteien sorgen.

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EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen muss sich Misstrauensantrag im EU-Parlament stellen


In der kommenden Woche versuchen erneut EU-Parlamentarier, mehrheitlich aus dem rechten Lager, die scheinbar unantastbare EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zumindest zu erkenntnisreicheren Aussagen in der Causa Textnachrichten und undurchsichtige Einkaufsdeals zu bewegen. Dies bezogen auf das mehr als fragwürdige Agieren von der Leyens während der Corona-Pandemie mit dem Vorstandsvorsitzenden des US-Pharmagiganten Pfizer. Der rumänische Europaabgeordnete Gheorghe Piperea von der konservativen Partei AUR hatte für das Misstrauensvotum gegen von der Leyen und verantwortliche EU-Kommissare mit 79 Angeordneten die erforderliche Mindestanzahl von 72 Unterstützern gefunden.

Die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, hat das eingereichte Misstrauensvotum gegen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen laut Information von Nachrichtenagenturen bestätigt. Piperea gehört der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (ECR) an.

Dieser gehören unter anderem die Partei Fratelli d'Italia der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die nationalkonservative PiS-Partei aus Polen sowie die Partei des rechtsextremen französischen Politikers Eric Zemmour und die rechtsextreme spanische Partei Vox an. Die ECR distanzierte sich demnach bereits von dem Antrag: "Das ist keine Initiative unserer Gruppe", so ein Sprecher der Parteiengruppe gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Der Antrag wurde ausgehend der Übereinstimmung mit Artikel 131 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments gestellt. In diesem heißt es:

"Ein Misstrauensantrag gegen die Kommission kann von einem Zehntel der Mitglieder des Parlaments beim Präsidenten eingereicht werden."

Die ARD-Tagesschau berichtet zur Mitteilung aus Brüssel:

"In dem zweiseitigen Text werden der Kommission unter anderem mit Blick auf die Corona-Politik Intransparenz und Missmanagement vorgeworfen."

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa unterrichtete die Parlamentspräsidentin die leitenden Fraktionsvorsitzenden über ihre Entscheidung. Auch die Agentur AFP bestätigte die Information unter Berufung auf Parlamentskreise.

Der Misstrauensantrag wird laut Planung am Montag debattiert, die Abstimmung findet wiederum am Donnerstag in Straßburg statt. Nach Artikel 234 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist der Misstrauensantrag angenommen, "wenn er die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments auf sich vereinigt".

Laut Angaben des Büros des Antragstellers hätten 32 Mitglieder seiner Fraktion, der Europäischen Konservativen und Reformisten (ECR), den Antrag unterstützt. Die weiteren benötigten Unterschriften stammen demnach von den rechtsextremen Gruppierungen Patriots for Europe (6), Europe of Sovereign Nations (26) und von fraktionslosen Abgeordneten. Der fraktionslose EU-Abgeordnete Friedrich Pürner, ehemals BSW-Mitglied (RT DE berichtete), erklärte dazu auf X:

"Ein Misstrauensvotum ist kein Theater, sondern das schärfste Schwert des Parlaments. Wer Demokratie und Transparenz ernst nimmt, muss jetzt Haltung zeigen. Mit Ursula von der Leyen und ihrer Kommission bleibt die EU ein Hort der Intransparenz und der Mauschelei."

Glückwunsch an @GPiperea – seinen Antrag habe ich gern unterstützt. t.co/sMOuxgIC8fEin Misstrauensvotum ist kein Theater, sondern das schärfste Schwert des Parlaments.Wer Demokratie und Transparenz ernst nimmt, muss jetzt Haltung zeigen. Mit Ursula von der Leyen und…
— Dr. Friedrich Pürner, MPH (@DrPuerner) July 2, 2025

Das SPD-nahe RND berichtet zu den Vorgängen in Brüssel:

"In dem Antrag wirft Piperea der Kommissionspräsidentin vor, mit Pfizer-CEO Albert Bourla per SMS über COVID-19-Impfstoffe verhandelt, Gelder veruntreut und versucht zu haben, EU-Abgeordnete über die Finanzierung von Umweltverbänden zu beeinflussen. Die Kommission hat die Vorwürfe zurückgewiesen."

Dem Votum werden nur sehr geringe Chancen auf Erfolg eingeordnet. "Die Europäische Volkspartei (EVP) wird geschlossen gegen diesen Antrag stimmen", so der deutsche Fraktionschef Manfred Weber (CSU) gegenüber dem RND ankündigend, um weiter zu erklären:

"Das sind parteitaktische Spielchen, die auch nicht im Ansatz eine Mehrheit im Parlament finden werden. In Zeiten von wirtschaftlicher Unsicherheit und globalem Umbruch ist es vollkommen unverantwortlich, solche Öffentlichkeitsstunts durchzuziehen."

Für einen Erfolg des Misstrauensvotums wären mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Laut ersten Reaktionen aus Brüssel wird davon ausgegangen, dass die großen proeuropäischen Fraktionen EVP, S&D, Renew und Grüne von der Leyen voraussichtlich unterstützen werden. Der Co-Vorsitzende der Linken, Martin Schirdewan, erklärte vor Journalisten zum möglichen Stimmverhalten seiner Fraktion: "Wir wollen einen Politikwechsel, aber wir werden diskutieren, wie wir vorgehen."

Es ist das erste Mal seit dem Jahr 2014, dass sich die Chefin der Kommission einem solchen Schritt stellen muss.

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Krise zwischen Russland und Aserbaidschan: Alijew fühlt sich ertappt und schlägt wild um sich


Von Anton Gentzen

Die Beziehungen zwischen Moskau und Baku kannten in den letzten dreißig Jahren ihre Höhen und Tiefen. Stein des Anstoßes war in der Vergangenheit die von Aserbaidschan abtrünnige, bis vor Kurzem mehrheitlich von ethnischen Armeniern bewohnte Provinz Bergkarabach. Anders als es die von hysterischem Russenhass triefende Propaganda Bakus nun weismachen will, hatte Moskau den ethnischen Konflikt dort nicht provoziert und nicht befördert (dieser flammte Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre auf "natürliche" Weise auf), hatte aber später vertraglich die Garantenstellung für dessen friedliche Beilegung übernommen.

Nebenbei: Dies lief gegen die objektiven geopolitischen Interessen Russlands, welches gute Beziehungen zu Aserbaidschan mehr braucht als solche zu Armenien: des Korridors nach Iran und der Sicherheit im Kaspischen Meer wegen. Das Engagement für die Existenz und Sicherheit der historisch schwer gebeutelten Armenier war mehr eine "Sache des Herzens" denn kühle Kalkulation eines Imperiums. Einen weiteren Völkermord wollte man nicht zulassen und die Erinnerung an die antiarmenischen Pogrome in Baku und Sumgait im Jahr 1988 war damals noch frisch.

"Gedankt" wird es Russland in Jerewan nun ebenfalls mit Russophobie und prowestlichem Kurs. Der dortige Regierungschef Nikol Paschinjan braucht einen Sündenbock, um davon abzulenken, dass er selbst es war, der die Zugehörigkeit Karabachs zu Aserbaidschan ausdrücklich anerkannt und damit Moskau die Hände gebunden hatte. Die offizielle Armee Armeniens hielt sich in beiden Runden des jüngsten Karabach-Krieges zurück. Was hätten da die wenigen russischen Friedensstifter ‒ zumal ohne von Aserbaidschan unabhängige Verkehrsverbindung in die Heimat ‒ ausrichten können? Und so wird in Armenien nun die Mär verbreitet, Russland habe Karabach an Baku verkauft, was genauso wenig stimmt wie die umgekehrten Anschuldigungen in der Propaganda Aserbaidschans.

Wie dem auch sei, nun, wo der Stein des Anstoßes aus dem Weg geräumt ist, schienen gute russisch-aserbaidschanische Beziehungen vorprogrammiert. Objektiv haben beide Länder und Völker keine originären Interessenkonflikte. Unterpfand eines guten Verhältnisses sind auch rund 1,5 Millionen Aserbaidschaner in Russland, überwiegend russische Staatsangehörige mit guten Kontakten in ihre historische Heimat. Und die Handelsbeziehungen florieren: Ihr Volumen wächst beständig und erreichte nach 4,3 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023 den Rekordwert von 4,6 Milliarden im vergangenen Jahr. Für Aserbaidschan ist Russland der drittwichtigste Handelspartner bei seinen Exporten und nach China der zweitwichtigste beim Import.

Während das kaukasische Land seinem nördlichen Nachbarn vor allem Obst, Gemüse und Nüsse liefert, bezieht es von dort überraschend – Aserbaidschan ist selbst Ölexporteur – Rohöl für den Eigenbedarf (1,52 Millionen Tonnen Öl der Sorte Urals im Jahr 2024). Ebenfalls überraschend: Russland hat beim südlichen Nachbarn Erfolg mit Maschinen und Fahrzeugen aus seiner Produktion, und zwar nicht nur mit Wagen für die Metro der Hauptstadt Baku.

In der Gesamtschau sind all das überaus günstige Voraussetzungen für gute Beziehungen zwischen beiden Staaten. Auch die beiden Staatschefs Wladimir Putin und Ilham Alijew schienen sich gut zu verstehen. Umso überraschender – wie der sprichwörtliche Blitz aus heiterem Himmel – kam da der Wechsel des Tons in Baku in diesem Frühjahr.

Die ersten Misstöne kamen nach dem Absturz des Azerbaijan-Airlines-Fluges 8243 im kasachischen Aktau am 25. Dezember 2024 auf. Baku war schnell mit der Anschuldigung, die russische Luftabwehr habe die verunglückte Maschine über dem Zielort des Fluges, der tschetschenischen Hauptstadt Grosny, getroffen und beschädigt. Endgültig aufgeklärt ist dies bis heute nicht, doch selbst wenn sich diese Hypothese bewahrheitet, unterstellt auch im offiziellen Baku niemand Russland einen absichtlichen Abschuss. Der raue, fast schon unverschämt-fordernde Ton von Regierungsvertretern und die Welle antirussischer Hassstiftung in den Medien Aserbaidschans kann da nur auf Unverständnis stoßen. Zumal Russland seinerseits den früheren Vorfall des absichtlichen Abschusses eines Hubschraubers mit russischen Friedenskräften durch das aserbaidschanische Militär bewusst heruntergespielt hatte. Und zumal Alijew nun mit dem eigentlich Schuldigen – dem ukrainischen Machthaber Wladimir Selenskij, der zivile Flughäfen mit Drohnen angreifen lässt und damit die Luftverkehrssicherheit bewusst gefährdet – aktuell und öffentlich ein peinliches Bussi-Bussi zelebriert.

Das zweite Zeichen einer deutlichen Abkühlung kam im Mai 2025, als Alijew überraschend seine bereits zugesagte Teilnahme an den Feierlichkeiten zum 80. Jahrestages des Sieges über den Hitlerfaschismus in Moskau mit einer erkennbar fadenscheinigen Begründung absagte.

Die wirklich präzedenzlose Eskalation, mit der Baku die kriselnden bilateralen Beziehungen auf einen neuen Tiefpunkt beförderte, ist erst wenige Tage alt. Auslöser (oder Vorwand?) war die Verhaftung mehrerer ethnischer Aserbaidschaner mit russischem Pass im russischen Jekaterinburg am 27. Juni. Von der Razzia waren insgesamt bis zu 50 Männer betroffen, neun wurden festgenommen, gegen acht wurde später Untersuchungshaft angeordnet. Russische Ermittler werfen ihnen die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie Auftragsmorde und andere Gewaltdelikte in den Jahren 2001 bis 2011 vor.

Nach der Darstellung Aserbaidschans – eine offizielle Bestätigung der russischen Seite gibt es dafür nicht – sollen bei der Razzia zwei Männer, die Brüder Hussein und Sijaddin Safarow, ums Leben gekommen sein. Die sterblichen Überreste der beiden sollen am 30. Juni nach Aserbaidschan überführt und dort gerichtsmedizinisch untersucht worden sein. Im Ergebnis wird bei beiden ein "traumatischer Schock" als Todesursache angegeben.

Die Reaktion Bakus folgte prompt: Schon am nächsten Tag nach Bekanntwerden des Vorfalls wurden sämtliche kulturellen Veranstaltungen mit russischen Künstlern oder Werken russischer Komponisten in der aserbaidschanischen Hauptstadt abgesagt. Die Propaganda im staatlichen Fernstehen des Landes schlug einen scharfen Ton ein, der bis zu offenen Beleidigungen des russischen Präsidenten und chauvinistischen Ressentiments reichte.

Die Hysterie gipfelte in einem mittelalterlich anmutenden Vergeltungsakt nach dem biblischen Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" und regelrechter Geiselnahme. Am Montag, dem 30. Juni, nahm die Polizei Aserbaidschans drei russische Journalisten, den Chefredakteur und einen weiteren Mitarbeiter von Sputnik Aserbaidschan sowie eine Mitarbeiterin der Videoagentur Ruptly fest. Gegen die beiden Erstgenannten ordnete ein Gericht am Folgetag für vorerst vier Monate Untersuchungshaft an. Am Dienstag kam es zu weiteren Verhaftungen offenbar zufällig ausgesuchter russischer Staatsbürger, acht an der Zahl, die auf einem von den Behörden veröffentlichten Video demonstrativ erniedrigend behandelt wurden und später bei der Vorführung im Gerichtssaal sichtbare Spuren von Schlägen und Misshandlungen aufwiesen.

Gegen sie wurde ebenfalls Untersuchungshaft angeordnet, die erhobenen Anschuldigungen wirken dabei konstruiert.

Auch am Mittwoch ist ein Ende der Eskalation nicht abzusehen, obwohl sich Russland in der Schärfe seiner Verlautbarungen zum Unmut zahlreicher Kommentatoren in sozialen Netzwerken zurückhält.

Warum eskaliert Baku gerade jetzt und wirft alles, was an gutnachbarschaftlichen Beziehungen aufgebaut wurde, mit hohem Risiko auch für sich um? Selbst wenn die erhobenen Vorwürfe gegen die Polizei in Jekaterinburg zutreffen sollten, hat sich Russland Ermittlungen nicht verweigert und hatte sich in der Vergangenheit selbst immer wieder bemüht, Willkür und ungesetzliche Gewalt seiner Sicherheitsorgane zu ahnden und auszumerzen. Durch die Übergabe der Körper der Safarow-Brüder hat Russland zudem seine volle Kooperationsbereitschaft in der Aufklärung aller Umstände und den Willen zu Transparenz demonstriert. Die Reaktion Aserbaidschans auf einen noch nicht aufgeklärten Vorfall wirkt da völlig unverhältnismäßig. Warum soll auch in der Theorie ein an zwei Bürgern begangenes Verbrechen, wenn es sich überhaupt um ein solches handelt, gleich das gesamte Verhältnis zwischen zwei Völkern und Staaten zunichtemachen?

An dieser Stelle wird von einigen Analysten ins Spiel gebracht, dass es sich bei den Verstorbenen um Verwandte (angeblich Neffen) eines anderen Safarow handelt – des 2006 von einem ungarischen Gericht zu lebenslanger Haft verurteilten Ramil. Dieser hatte am 19. Februar 2004 aus ethnischem Hass einen armenischen Teilnehmer eines NATO-Lehrgangs im Schlaf mit der Axt erschlagen. Nach Verbüßung eines Teils der Strafe wurde er 2012 von Ungarn zur weiteren Verbüßung an Aserbaidschan überstellt und dort sofort nach der Ankunft von Alijew vereinbarungswidrig und unter lautstarkem Protest Ungarns, Armeniens und sogar aus den USA begnadigt. Nicht nur das: Er wird in seinem Heimatland als Nationalheld gefeiert und genießt bis heute staatliche finanzielle Zuwendungen und Ehrerweisungen.

Möglicherweise sind sowohl Ramil Safarow als auch seine Neffen in Aktivitäten des aserbaidschanischen Geheimdienstes verwickelt. In diesem Zusammenhang erinnern russische Blogger auch an die skandalöse Entführung eines russischen Staatsbürgers, der ebenfalls aus Aserbaidschan stammt und der ethnischen Minderheit der Talyschen angehört. Am 26. März 2025 verschwand der 71 Jahre alte Sachiriddin Ibrahimi in ebenjenem Jekaterinburg spurlos und tauchte einige Tage später in Baku in Haft wieder auf. Hinter der Entführung soll der Geheimdienst Aserbaidschans stehen, der den Mann unter Umgehung der russischen Behörden in einem Privatflugzeug ausflog. Die jetzt in Jekaterinburg verhaftete Bande soll in die Entführung involviert gewesen sein ‒ womöglich ein Grund, warum auf Druck aus Moskau auch die von der örtlichen Polizei längst vergessenen Mordfälle wieder aufgerollt wurden.

Reagiert Baku also in der beschriebenen Hysterie auf die Zerschlagung seines Agenturnetzes? Wenn das so ist, müsste der Vorgang für Alijew eher peinlich sein: Entführungen der Staatsbürger befreundeter Länder sind so ziemlich das Übelste, was man veranstalten kann. Hier hat eher Moskau allen Grund für Härte, Schärfe und schrille Töne, nicht Baku. Unter "Freundschaftsschutz" stehen Agenten von "Partnern" allenfalls dann, wenn sie sich an Gesetze, zumindest aber an die ungeschriebenen Regeln der Geheimdienstkooperation halten ‒ nicht unter den beschriebenen Umständen. Das würde Baku doch vernünftigerweise lieber unter der Decke halten wollen, oder?

Ist die Eskalation vielleicht Rache für die jüngst erfolgte Zerstörung der Erdölraffinerie im ukrainischen Krementschug? Aserbaidschan machte Berichten zufolge solide Umsätze mit der Lieferung seines Erdöls an die Ukraine und sieht diese Einnahmenquelle nun wegbrechen. Doch auch das erscheint als Grund dafür, das gesamte Porzellan der weitaus lukrativeren Handelsbeziehungen mit Russland zu zerschlagen, ein viel zu geringer Grund.

Russische Analysten vermuten einen Einfluss des britischen MI-6 und/oder von "Freund Erdoğan", des aktuell schwierigsten "Partners" der russischen Außenpolitik, hinter der Eskalation und es ist auch überaus wahrscheinlich, dass beide eine Aktie an Alijews Spiel halten. Doch mit britischen und türkischen Einflüssen ist die Motivation von Alijew selbst nicht erklärt. Dieser ist mit all den Verstrickungen und Abhängigkeiten immer noch ein selbständiger geopolitischer Spieler, keine Marionette Ankaras oder Londons.

Schaut man sich Alijews aktuelle persönliche Machtstellung an, so sticht besonders ein Ereignis der letzten Monate hervor, das sie gefährdet. Im Nachgang zu den israelischen Luftangriffen auf Iran verdichten sich Hinweise darauf, dass die israelische Luftwaffe einen Teil dieser Angriffe von Aserbaidschan aus flog. Iranische Medien meldeten dies – man vergleiche das mit der Zeitleiste des jüngsten russisch-aserbaidschanischen Konflikts – spätestens am 28. Juni, russische Blogger griffen die Meldung am 29. Juni auf.

Klammern wir aus, ob der in Iran nun auch öffentlich erhobene Vorwurf zutrifft, das ist für die uns interessierende Frage irrelevant. Wichtig ist, dass der Vorwurf erhoben wird und dass er überaus plausibel ist: Anders lässt sich das tiefe Vordringen der israelischen Schläge in den eigentlich für sicher gehaltenen Norden Irans kaum erklären.

Nun stelle man sich die Reaktion vor allem der islamischen Welt auf diese Nachricht vor. In der Zeit, in der nicht nur sie empört und bestürzt über das Merkmale eines Genozids aufweisende Vorgehen Israels gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist, kooperiert der Herrscher eines vollständig islamischen Landes mit dem sogenannten "zionistischen Regime". Er liefert nicht nur Öl an Israel und kauft israelische Drohnen, er stellt seine Flugplätze auch noch für die völkerrechtswidrige Aggression gegen das einzige muslimische Land zur Verfügung, das in der Vergangenheit konsequent den Widerstand der Palästinenser unterstützt hat.

Man bedenke zusätzlich, dass der in Aserbaidschan praktizierte Islam schiitisch ist und dessen geistiges Zentrum eben Iran ist. Wird sich in einem solchen Land ein Herrscher lange halten können, wenn die geistigen Führer der Schiiten eine ihn verurteilende Fetwa verkünden? Vielleicht wird er das sogar, Aserbaidschan ist in sowjetischer Tradition noch sehr weltlich geprägt, aber innenpolitischer Ärger ist in jedem Fall vorprogrammiert.

Und das ist dann auch die mir plausibel erscheinende Erklärung für das Verhalten Alijews und seiner Behörden: Er versucht der erwartbaren Welle religiös motivierten Aufbegehrens gegen ihn eine Welle nationalistischen, ja fast schon nazistischen Schulterschlusses gegen einen "äußeren Feind" entgegenzusetzen. Und wer eignet sich da in allen postsowjetischen Ländern als Hassobjekt?

Alijew spielt mit dem Feuer des in den Nazismus gesteigerten aserbaidschanischen Nationalismus. Dafür verheizt er im Interesse der eigenen Machtsicherung objektive Interessen seines Landes und seines Volkes. Das zeigt paradoxerweise, wie verzweifelt seine Lage tatsächlich ist, denn der berühmte Ausspruch Samuel Johnsons lautet: "Patriotismus ist die letzte Zuflucht eines Schurken". Betonung liegt auf "die letzte". Noch scheint Moskau bereit zu sein, ihm aus der Patsche zu helfen und seine Unverschämtheiten herunterzuspielen, warum auch immer. Sobald er sein Blatt überreizt, könnte sich auch hier die Erkenntnis durchsetzen, dass sogar ein nach dem Vorbild Irans religiös regiertes Aserbaidschan eher im russischen Interesse ist als ein feindlich gesinntes, zur zweiten Ukraine verkommenes weltliches.

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Ukrainer in der Schweiz: "Mit Afghanen wohne ich nicht"


Der Schutzstatus S für Ukrainer war ein Ausdruck europäischer Solidarität – schnell, pragmatisch und unbürokratisch.

Doch in der Praxis zeigen sich zunehmende Probleme: Anspruchsdenken, Integrationsverweigerung und sogar rassistische Vorbehalte innerhalb der Schutzsuchenden selbst bringen Gemeinden und Sozialdienste an ihre Grenzen.

Statt als Schutz wird der Status zuweilen als Einladung zum Konsum missverstanden – mit wachsender Frustration auf lokaler Ebene.


Europa braucht eine ehrliche Debatte über Missbrauch, Zumutbarkeit und Gegenleistung. Wer Schutz will, muss auch Verantwortung übernehmen.Sean Gallup
Als die Schweiz im März 2022 den Schutzstatus S für Ukrainer einführte, war das ein historisches Novum – ein Zeichen moralischer Entschlossenheit. Die Regelung, die sofortigen Aufenthalt, Sozialhilfe, Krankenkassenzugang und Arbeitsmarktzugang gewährt, war richtig. Und sie war völlig übertrieben.

Drei Jahre später wirkt dieses Instrument stellenweise wie ein Selbstläufer ohne Rückkopplung: Schutz wird als Anspruch wahrgenommen, nicht als Privileg.

Gemeinden berichten zunehmend von auffälligem Verhalten: mangelnde Kooperationsbereitschaft, Ablehnung gemeinsamer Unterbringung – etwa mit afghanischen Flüchtlingen –, oder demonstrative Konsumhaltung gegenüber Sachleistungen. Wer sich lieber über den Zustand der Unterkunft beschwert als über die Lage in seinem Herkunftsland nachdenkt, verkennt den Sinn eines Schutzstatus.

Diese Probleme treten nicht bei jenen auf, die nachweislich vom Krieg betroffen sind – etwa Frauen mit Kindern aus Kriegsgebieten.

Aussagen wie "Mit Afghanen wohne ich nicht" sind klar rassistisch und inakzeptabel. Solche Äußerungen schaffen Spaltung und behindern das Zusammenleben und die Integration der Ukrainer.


Es sind vielfach Menschen mit ukrainischem Pass, aber teils unklarer Herkunft, aus westlichen Landesteilen oder gar Drittstaaten, die sich besonders fordernd zeigen. Einige reisen zwischenzeitlich aus, kassieren Rückkehrhilfe – und kehren nach wenigen Wochen zurück, um denselben Status erneut zu beantragen.

Ein absurder Sozialtourismus, auf Kosten der Steuerzahler.

Gleichzeitig zeigt der Vergleich: Afghanische oder syrische Flüchtlinge – oft in viel schwierigerer Ausgangslage – integrieren sich nachweislich schneller. Sie lernen Deutsch, arbeiten, übernehmen Verantwortung. Hier zeigt sich: Die Bereitschaft zur Integration hängt nicht nur vom Aufenthaltsstatus ab, sondern vom Willen zur Mitwirkung.

Natürlich darf man nicht pauschalisieren. Einige Ukrainerinnen engagieren sich ehrenamtlich, suchen Arbeit oder haben ihre Kinder erfolgreich in Schulen eingegliedert. Doch der politische und mediale Unwille, auch über die Schattenseiten zu sprechen, schadet der Glaubwürdigkeit. Integration braucht auch Ehrlichkeit.

Wer die Augen vor Missbrauch verschließt, gefährdet die Akzeptanz des ganzen Schutzsystems.

Der Bund hat ehrgeizige Ziele – etwa 40 Prozent Erwerbsquote unter Status-S-Geflüchteten bis Ende 2025. Doch das wird nur gelingen, wenn Integrationswille zur Voraussetzung wird, nicht zur Option.

Gleichzeitig müssen Behörden Fehlverhalten sanktionieren dürfen: Wer sich dauerhaft der Mitarbeit entzieht, darf nicht auf unbefristete Alimentierung hoffen.

Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer in der Schweiz Schutz sucht, soll ihn erhalten. Aber mit Schutz gehen auch Pflichten einher – zur Rücksicht, zur Eigenverantwortung, zur Mitarbeit.

Alles andere wäre nicht human, sondern naiv.

Mehr zum Thema ‒ Lervoss International Ltd. – oder das gestohlene Geld der ukrainischen Eisenbahn in der Schweiz


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