Kommt es heute zur Zoll-Einigung? Trump und von der Leyen treffen sich zu Zollverhandlungen


Bei den Verhandlungen im Zollstreit zwischen den USA und der Europäischen Union steht am heutigen Sonntag ein wichtiges Treffen an. US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen werden im schottischen Turnberry ein Gespräch führen. Mit Spannung wird erwartet, ob bei dem für den Nachmittag angesetzten Treffen eine Einigung erzielt wird.

Trump hat damit gedroht, 30-prozentige Zölle auf alle EU-Exporte in die USA zu erheben, wenn bis zum 1. August keine Einigung erzielt wird. Diese würden zu den bereits bestehenden 25-prozentigen Zöllen auf Autos und Autoteile sowie den 50-prozentigen Abgaben auf Stahl und Aluminium hinzukommen. Trump hat außerdem Untersuchungen eingeleitet, die zu Zöllen auf Chips, Arzneimittel und Luft- und Raumfahrtteile führen könnten.

Eine wachsende Zahl von EU-Mitgliedstaaten fordert Brüssel auf, bereits vorbereitete Vergeltungszölle auf US-Waren im Wert von fast 100 Milliarden Euro zu verhängen, falls die Verhandlungen scheitern sollten.

Die beiden Seiten – deren Handelsbeziehungen im Jahr 2023 mit einem Volumen von 1,6 Billionen Euro zu den größten der Welt gehörten – verhandeln seit fast vier Monaten über ein mögliches Abkommen. Während dieser Zeit haben die USA zusätzliche Zölle in Höhe von 10 Prozent auf EU-Produkte erhoben, sowie 25 Prozent auf Autos und 50 Prozent auf Stahl und Aluminium.

Als Trump am Freitag in Schottland eingetroffen ist, wo er auch Golf spielt und sich mit britischen Regierungsvertretern trifft, sagte der US-Präsident, dass es noch etwa 20 "Knackpunkte" gebe, über die mit der EU noch Einigung erzielt werden müsse. Die EU "wolle unbedingt eine Einigung erzielen", fügte er hinzu. Die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten werden sich am Sonntagmorgen treffen, um sich über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu informieren. Sie müssen auch jede mögliche Vereinbarung zwischen Trump und von der Leyen genehmigen, wie EU-Vertreter bestätigt haben.

Wenn es zu einer Einigung kommt, wird Brüssel die Einführung von Zöllen in Höhe von bis zu 30 Prozent auf US-Importe im Wert von 93 Milliarden Euro ab dem 7. August aussetzen.

Wenn nicht, drängen einige Mitgliedstaaten die Kommission, Anfang nächster Woche die Genehmigung für den Einsatz ihrer wirksamsten Handelswaffe, des "Anti-Zwang-Instruments", zu beantragen. Dieses Instrument wurde noch nie zuvor eingesetzt. In der ersten Phase müsste Brüssel feststellen, dass eine Nötigung vorliegt. Ist dies der Fall, könnte eine gewichtete Mehrheit der Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Vergeltungsmaßnahmen genehmigen.

Mehr zum ThemaFünfzig Tage, die die Welt enttäuschen werden


de.rt.com/international/251743…

Messerangriff in US-Staat Michigan: Mann sticht mindestens elf Menschen in Supermarkt nieder


Mindestens elf Menschen sind in einem Supermarkt im US-Bundesstaat Michigan niedergestochen und verletzt worden. Eine verdächtige Person wurde nach dem Vorfall in Traverse City festgenommen, wie die Polizei auf X mitteilte.

Dem örtlichen Gesundheitsversorgungsdienst Munson Healthcare zufolge befanden sich sechs Verletzte nach dem Angriff in kritischem Zustand, fünf weitere wurden schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich in einer Filiale der Supermarktkette Walmart.

Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich nach Angaben des zuständigen Sheriffs Michael Shea um einen 42-jährigen Mann aus Michigan. Man gehe davon aus, dass er alleine gehandelt habe. "Es gibt keine Hinweise darauf, dass es weitere Verdächtige gegeben hat", sagte Shea. "Es scheint, als wären das alles Zufallshandlungen gewesen." Es gebe sechs männliche und fünf weibliche Opfer – drei würden derzeit operiert. Zum möglichen Motiv der Tat gibt es bislang keine konkreten Angaben.

Bei der Festnahme des Mannes seien Bürger "behilflich" gewesen, sagte Shea. Er sei nicht verletzt worden. Der Vorfall begann laut Shea in der Nähe des Kassenbereichs, die Waffe war wohl eine Art Klappmesser.

Auf X kursieren Videos, die zeigen, wie Supermarkt-Besucher versuchen den Angreifer auf einem Parkplatz haftbar zu machen, während andere sich um die Verletzten kümmern.

A good guy with a gun stopped the guy who stabbed 11 people at Walmart in Michigan today. Expect legacy media to give this ZERO coverage. pic.twitter.com/qGqqDVBqD3
— Robby Starbuck (@robbystarbuck) July 27, 2025

Eine Augenzeugin sagte der New York Times, der Mann sei mit einem Messer bewaffnet durch den Bereich des Supermarkts gelaufen, in dem Medikamente verkauft werden. An der Erste-Hilfe-Versorgung der Opfer hätten sich auch die Kunden im Walmart beteiligt, sagte der Sheriff.

Die Gouverneurin von Michigan, Gretchen Whitmer, sprach von einer "brutalen Gewalttat". Die bei Touristen beliebte Kleinstadt Traverse City liegt an einer Bucht nahe des Lake Michigan in der Region der Großen Seen.

Mehr zum ThemaBerlin: Erneut brutaler Messermord nach Streit in einer "Personengruppe"


de.rt.com/international/251744…

Abtreibung à la Brosius-Gersdorf: Scheindebatten und schwindende Menschlichkeit


Von Dagmar Henn

Hat die als Verfassungsrichterin vorgeschlagene Frauke Brosius-Gersdorf nun eine angreifbare Position zum Thema Schwangerschaftsabbruch vertreten oder nicht? Nachdem vor der gescheiterten Wahl vor allem ein Satz zirkulierte, der aus ihrer Stellungnahme im Rechtsausschuss zu einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vom 10.02.2025 stammt (der es übrigens nicht bis zur Befassung im Bundestag schaffte). "Dabei sprechen gute Gründe dafür, dass das verfassungsrechtliche Lebensrecht pränatal mit einem geringeren Schutzstandard gilt als für den geborenen Menschen."

Und ja, die vielen Artikel, die in den letzten Tagen verfasst wurden, um diesen Satz der Juristin in den richtigen Zusammenhang zu setzen, haben insofern recht, als diese Aussage nicht ganz so radikal ist, wie sie auf den ersten Blick klingt. Der Gesetzentwurf, auf den sich diese Stellungnahme bezog, ist auch nicht wirklich radikal. Er entspricht, was den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen betrifft, in etwa der Regelung, wie sie in der DDR bis 1990 üblich war; die Beratung vor einer Abtreibung bleibt erhalten, darf auch nicht durch den Arzt durchgeführt werden, der den Eingriff vornimmt, aber die dreitägige Wartezeit zwischen Beratung und Eingriff entfällt und die Krankenkassen sollen künftig dafür zahlen (was sie bisher nicht tun, weil eine Schwangerschaftsunterbrechung unter den bisherigen Regelungen zwar straffrei, aber eben nicht legal ist).

Schon zu Zeiten der Weimarer Republik war der § 218 des Strafgesetzbuches, der Schwangerschaftsabbrüche seit 1871 unter Strafe stellt, im Mittelpunkt politischer Auseinandersetzungen. In der Bundesrepublik gab es ab Anfang der 1970er eine starke Bewegung für die Legalisierung. Wobei der entscheidende Punkt war, dass die Illegalität von Schwangerschaftsabbrüchen nicht einfach nur die Entscheidungsmöglichkeiten von Frauen einengt, sondern vor allem, dass die Abbrüche trotzdem stattfanden, aber unter lebensgefährlichen Bedingungen, zumindest für die Ärmeren. 1974 gab es einen ersten Anlauf, eine Fristenregelung einzuführen, also genau jene Freigabe eines Abbruchs in den ersten zwölf Wochen, die auch der Kern des derzeitigen Gesetzentwurfs ist. 1975 wurde dies vom Verfassungsgericht gekippt.

Der letzte Versuch einer offeneren Neuregelung des § 218 StGB im Jahr 1992, der durch den Anschluss der DDR ausgelöst wurde, scheiterte 1993 an einem Urteil des Verfassungsgerichts. Das liegt inzwischen 30 Jahre zurück. Insofern ist auch die von Brosius-Gersdorf getroffene Aussage, es sei dem Gesetzgeber nicht verboten, eine einmal vom Verfassungsgericht aufgehobene gesetzliche Regelung erneut zu beschließen, korrekt – schließlich geht es im Kern seit einhundert Jahren um dieselben Fragen.

Und trotzdem wirkt die ganze Auseinandersetzung, die nun um die Aussagen dieser Juristin entstanden ist, etwas, das wie in der Zeit verrutscht wirkt. Denn die Welt drumherum ist nicht dieselbe.

Eine Abtreibung als Kassenleistung ändert für viele der betroffenen Frauen gar nichts, weil bisher für Bedürftige die Bundesländer die Kosten übernehmen, aber womöglich sehr wohl für die Ärzteschaft. Die zwar einerseits von der latenten Drohung, sich doch irgendwie strafbar zu machen, befreit wird, andererseits aber womöglich in dem Moment, in dem es sich um eine Kassenleistung handelt, zur Durchführung verpflichtet werden kann, wenn auch nicht formell, weil der Gesetzestext es eigentlich ausschließt (praktisch heißt das einfach, die Frage, ob die Bereitschaft besteht, alle Kassenleistungen zu erbringen, wird Teil von Einstellungsgesprächen und Zulassungen).

Das mag man sinnvoll finden oder nicht (eines der Probleme in Deutschland ist, dass die Praxen, die tatsächlich eine Abtreibung vornehmen, dünn gesät und auf dem Land nicht zu finden sind), aber man sollte es zumindest offen aussprechen, wenn man auf diesen Punkt zielt – und nicht die Schwangeren als Rechtfertigung nutzen, wenn es bei der Frage Kassenleistung oder nicht gar nicht wirklich um die Finanzierung geht.

Die Argumente, die Brosius-Gersdorf für den Gesetzentwurf vortrug, sind nicht wirklich neu. Kernpunkt ist, dass der Embryo außerhalb des mütterlichen Körpers nicht lebensfähig ist. In diesem Zusammenhang muss man allerdings sagen, dass seit 1993 der Zeitpunkt, ab dem das nicht mehr gilt, deutlich weiter nach vorn gerutscht ist – inzwischen überleben Frühgeburten bereits ab der 21. Schwangerschaftswoche. (Übrigens, als kleine historische Absurdität – Anfang des 19. Jahrhunderts sah die Kirche den Beginn des menschlichen Lebens teils erst am 80. Tag nach der Empfängnis, und es waren die Mediziner, die ihn weiter nach vorn verschoben).

Es gibt auch andere Entwicklungen, die man sich damals, 1993, beim letzten Anlauf einer Neuregelung, noch nicht vorstellen konnte. Leihmutterschaften gegen Bezahlung beispielsweise. Oder andere Dinge, die in Deutschland illegal sind, aber andernorts praktiziert werden – wie eine Auswahl zwischen mehreren befruchteten Eizellen nach unterschiedlichen Kriterien …

Gleichzeitig hat sich auch das Umfeld für Schwangerschaften geändert. Alle Möglichkeiten für Frauen, die Kontrolle über Schwangerschaft und Geburt zu behalten, wie Hausgeburten und Geburtshäuser, die einmal mühsam erkämpft wurden, wurden seit der Veränderung der Haftpflichtregelungen für Hebammen zunichtegemacht. Zudem sorgt der zunehmende Mangel an Geburtsstationen für eine noch stärkere technische Regulierung – in weiten Teilen des Landes haben werdende Mütter keine Entscheidungsfreiheit mehr, wie sie ihr Kind zur Welt bringen, sondern müssen froh sein, wenn sie irgendwo unterkommen.

Seit Juli 2022 sind nichtinvasive Pränataltests eine Kassenleistung. Diese Tests, die aus dem Blut der Schwangeren die Information ermitteln, ob beim Kind eine Trisomie vorliegt, haben deutliche Konsequenzen: "Durchschnittlich entscheiden sich neun von zehn Frauen und Paaren bei der Diagnose Trisomie 21 für einen Schwangerschaftsabbruch", teilte die Behindertenbeauftragte Baden-Württembergs im Jahr 2024 mit. Aber im Gegensatz zur zumindest in den 1980ern und 1990ern geradezu allgegenwärtigen Debatte rund um den § 218 gab es nichts dergleichen bezogen auf die Frage, ob Kinder mit Trisomie 21 abgetrieben werden sollen. Auch wenn unter diesen Bedingungen die zeitlich unbegrenzt mögliche Abtreibung aus medizinischen Gründen den Menschen noch weit mehr als Objekt, als Produkt behandelt als ein aus sozialen Gründen durchgeführter Abbruch zu Schwangerschaftsbeginn.

Und dann gibt es noch Beratungsziele und Lebensbedingungen. Auch im neuen Gesetzentwurf hieß es, die Beratung umfasse "das Angebot, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit zu unterstützen, sowie das Angebot einer Nachbetreuung". In der Formulierung liegt der Hauptunterschied darin, dass die Beratung nicht mehr auf eine Fortsetzung der Schwangerschaft abzielen soll. Aber "bei der Wohnungssuche (…) zu unterstützen"?

Das ist aktuell in Deutschland nicht mehr als ein schlechter Scherz. 1993, als das Verfassungsgerichtsurteil fiel, gab es in Deutschland noch 2,9 Millionen Sozialwohnungen. Inzwischen sind es höchstens noch 1,1 Millionen. Was soll also die Beratung als Perspektive anbieten, vor allem, wenn längst selbst für Menschen mit gutem Einkommen (und ohne Haustiere oder gar Kinder) die Wohnungssuche schwierig ist?

Die Betreuungsmöglichkeiten unterscheiden sich regional extrem. Und die Lebensbedingungen mit einem Neugeborenen würden in vielen Fällen für Frauen, die einen Grund sehen, eine Schwangerschaft abzubrechen, von Grundsicherung definiert. Ob diese nun Hartz IV oder Bürgergeld oder wie auch immer heißt – ist jedenfalls nichts, was man mit gutem Gewissen empfehlen könnte.

Womit wir uns langsam dem Punkt nähern, der diese ganze Debatte so absurd macht. Wobei Brosius-Gersdorf in diesem Zusammenhang nur belegt, dass ihre Wahrnehmung der Wirklichkeit, wenn es um Schwangerschaftsunterbrechungen geht, ebenso eingeschränkt und undifferenziert ist wie in der Frage der Corona-Impfungen. Man würde sich jemanden wünschen, der nicht aus dem juristischen Elfenbeinturm argumentiert, der Menschlichkeit, nicht Prinzipienreiterei bietet.

Denn 2024 ist nicht 1993 und schon gar nicht 1977. Auch wenn die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht grundsätzlich schlecht ist – wenn man darüber nachdenkt, wo die Entscheidungsfreiheit von Frauen im Zusammenhang mit dem Bekommen oder Nichtbekommen von Kindern eingeschränkt wird, geht es längst nicht mehr primär um die Frage, ob ein Abbruch gefahrfrei möglich ist. In Wirklichkeit ist die Änderung, die Brosius-Gersdorf so vehement vertritt, eine alte Antwort auf eine alte Frage.

Heute gibt es ein ganz anderes Problem. Wenn man sich wirklich für die Entscheidungsfreiheit von Frauen einsetzen will, dann muss auch die andere Option existieren. Dann muss es möglich sein, Kinder aufzuziehen, nicht nur als Paar, sondern auch alleine, ohne unter beständiger Armut zu leiden. Genau an diesem Punkt ist alles völlig aus dem Gleichgewicht geraten, und selbst die Kirchen empören sich jetzt vielleicht über die Aussagen von Brosius-Gersdorf, aber haben längst vergessen, sich zum sozialen Aspekt der ganzen Frage auch nur zu äußern. Während also die Regelung seit 1993 unverändert ist, haben sich die Voraussetzungen für eine Entscheidung für ein Kind massiv verschlechtert, und während ein Schaukampf ausgefochten wird, in dem es um ein "Recht auf Abtreibung" geht, müsste längst ein Recht auf Mutterschaft verteidigt werden.

Einige Entwicklungen, die Ausgeburten der neoliberalen Ideologie sind, bieten sogar eine Grundlage für die Befürchtung, dass der Druck, eine Schwangerschaft nicht auszutragen, deutlich zunehmen könnte. Denn einerseits gibt es die kanadische Entwicklung rund um das Recht auf assistierten Suizid, bei der bei sozialen Problemen wie Wohnungslosigkeit oder jüngst einer durch die Corona-Injektion ausgelösten Lähmung die Behörden immer öfter auf die Möglichkeit des Todes als "Problemlösung" verweisen; und andererseits gibt es, und das gab es auch 1993 noch nicht, eine Nachfrage nach embryonalen Stammzellen. Die scheinbare Stärkung weiblicher Entscheidungsfreiheit durch die Einführung einer Fristenregelung könnte unter den heutigen Umständen das genaue Gegenteil bewirken.

Und nun zurück zur Ausgangsfrage: Was besagt das alles über die Qualifikation von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin? Bei jedem öffentlichen Auftritt wirkt sie wie jemand, der erfolgreich mit der juristischen Logik jongliert, aber nie erweckt sie den Eindruck einer mitfühlenden, nachdenklichen, selbstkritischen Person, ganz im Gegenteil. Doch selbst unter günstigsten Bedingungen bleibt jedes Gesetz, jedes Recht ein Versuch einer allgemeinen, abstrakten Regelung, die notwendigerweise immer wieder mit der konkreten Gerechtigkeit kollidiert. Alle klassischen Erzählungen, die das gesellschaftliche Bild von Richtern formen, angefangen mit Salomo, drehen sich um genau diesen Punkt: die Weisheit zu besitzen, diesen Widerspruch zu erkennen, und der Gerechtigkeit ihren Raum zu verschaffen.

Sicher ist jedes reale Rechtssystem von diesem Idealbild entfernt. Aber gerade die deutsche Erfahrung willfähriger Justiz sollte lehren, dass das erfolgreiche Hantieren mit theoretischem Recht mitnichten vor einer völligen Entgleisung bewahrt, sondern sie eher fördert. Die Fragen der Menschenwürde, der Schutz der individuellen Entscheidungsfreiheit vor dem staatlichen Zugriff sind die eigentliche Aufgabe des Verfassungsgerichts, was im Kern besagt, dass es sich zwischen den beiden Antipoden Recht und Gerechtigkeit bewegen muss, mit der gebotenen Vorsicht, die wiederum ein gewisses Maß an Selbstkritik voraussetzt.

Die gesamte Entwicklung der deutschen Justiz in den letzten Jahren ist befremdlich, was sicher auch damit zu tun hat, dass sie eben wieder zu jenem Spielfeld der Vermögenderen geworden ist, das sie in der Weimarer Zeit war. Und dass sich die gesamte deutsche Gesellschaft weiter entmischt hat. Das Verfassungsgericht war immer unter Kontrolle der Parteien, auch wenn sich der Griff in den letzten Jahren verstärkt hat. Doch gerade das wäre ein Grund, ins Gedächtnis zu rufen, welche Art Richter es an diesen Positionen tatsächlich brauchte. Brosius-Gersdorf jedenfalls ist es nicht.

Mehr zum Thema - Deutschland: Studie warnt vor "Wohnarmut", Tafeln müssen Lebensmittel rationieren


de.rt.com/meinung/251413-brosi…

Japan stellt neuen Weltrekord bei Lebenserwartung auf


Im Jahr 2024 hat Japan zum 40. Mal den Weltrekord in der Lebenserwartung von Frauen aufgestellt. Dies berichtete die japanische Rundfunkgesellschaft NHK. Nach Angaben des japanischen Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales betrug die durchschnittliche Lebenserwartung japanischer Frauen 87,13 Jahre.

Bei Männern lag dieser Wert bei 81,09 Jahren und blieb damit gegenüber 2023 unverändert. Japanische Männer belegten bei diesem Parameter den sechsten Platz und lagen hinter den Einwohnern von Ländern wie Schweden, der Schweiz und Norwegen. Das Gesundheitsministerium wies darauf hin, dass sich der Wert im Vergleich zum Vorjahr in beiden Fällen kaum veränderte: Der Unterschied in der Lebenserwartung betrug bei Männern 0,00 Prozent und bei Frauen 0,01 Prozent.

Wie NHK berichtete, hat die durchschnittliche Lebenserwartung aufgrund der steigenden Zahl von Todesfällen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie einen Rückgang erlebt. Im Jahr 2023 habe die durchschnittliche Lebenserwartung sowohl bei Männern als auch bei Frauen jedoch zum ersten Mal seit drei Jahren die Werte des Vorjahres übertroffen, hieß es.

Das japanische Gesundheitsministerium meldete auch einen Rückgang der Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, einschließlich Herzinfarkten, während die Zahl der Todesfälle aufgrund natürlicher Ursachen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 zunahm.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation für das Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen in Japan 87,2 Jahre und die von Männern 81,7 Jahre.

Im September 2023 berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg, dass Menschen über 80 Jahre zum ersten Mal mehr als zehn Prozent der Bevölkerung Japans ausmachten. Außerdem machten die niedrige Geburtenrate und die hohe Lebenserwartung Japan zum ältesten Land der Welt, was den Anteil der Menschen über 65 Jahren betrifft, der 2023 einen Rekordwert von 29,1 Prozent erreichte.

Mehr zum ThemaSterberate dreimal höher als Geburtenrate: Ukraine erreicht weiteren demografischen Tiefpunkt


de.rt.com/international/251717…

Israel verkündet "taktische Pause" in Teilen des Gazastreifens


Die israelische Armee hat eine "taktische Pause" der Militäroperation im Gazastreifen zu humanitären Zwecken verkündet. Betroffen sind demnach Gebiete, in denen die Armee zuletzt nicht aktiv war, darunter die Orte Al-Mawasi und Dair el-Balah sowie die Stadt Gaza. Dies teilte die Armee am Sonntagmorgen mit. Dort sollen demnach sichere Routen für Konvois mit humanitären Hilfslieferungen ausgewiesen werden.

Die Erklärung folgte auf die zunehmenden Berichte über Hungertote in Gaza, obwohl Experten bereits seit Monaten vor einer Hungersnot gewarnt hatten. Die internationale Kritik, auch von engen Verbündeten, hat zugenommen, seit in den letzten Wochen mehrere Hundert Palästinenser bei der Suche nach Hilfsgütern getötet wurden.

Wie der staatliche ägyptische Fernsehsender AlQahera News am Sonntag berichtete, haben sich Hilfsgütertransporte aus Ägypten in Richtung Gaza in Bewegung gesetzt.

Das israelische Militär erklärte, dass "humanitäre Korridore" eingerichtet würden, um die sichere Durchfahrt von Konvois der Vereinten Nationen zu gewährleisten, die Hilfsgüter für die Bewohner des Gazastreifens transportieren, und dass in dicht besiedelten Gebieten "humanitäre Pausen" eingelegt würden. Dutzende Lastwagen mit Tonnen von humanitären Hilfsgütern bewegten sich in Richtung des Grenzübergangs Karam Abu Salem (Kerem Shalom) im Süden des Gazastreifens, berichtete der Korrespondent von AlQahera News vom Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen.

Internationale Hilfsorganisationen berichten von einer Massenhungersnot unter den 2,2 Millionen Einwohnern des Gazastreifens, da die Lebensmittelvorräte zur Neige gehen, nachdem Israel im März alle Lieferungen in das Gebiet eingestellt hatte, bevor es diese im Mai mit neuen Beschränkungen wieder aufnahm. Das israelische Militär betonte, dass trotz der humanitären Maßnahmen "die Kampfhandlungen im Gazastreifen nicht eingestellt wurden".

Unabhängig davon gaben internationale Aktivisten auf einem Hilfsschiff, das von Italien aus in Richtung Gaza in See angelaufen war, in einem Beitrag auf X bekannt, dass das Schiff abgefangen worden sei. Das israelische Außenministerium erklärte auf X, dass die Seestreitkräfte "das Schiff daran gehindert haben, illegal in die Seezone vor der Küste Gazas einzudringen", dass es an die israelische Küste gebracht werde und alle Passagiere in Sicherheit seien.

Mehr zum ThemaVerzweiflung im Gazastreifen – Tausende suchen Hilfe an Grenze


de.rt.com/der-nahe-osten/25173…

Diese Webseite verwendet Cookies zur Erkennung von wiederkehrenden Besuchern und eingeloggten Nutzern. Durch die weitere Benutzung der Webseite akzeptierst du die Verwendung der Cookies.