Meinungsfreiheit hat Grenzen. Nur weil Plattformen wie Telegram/X (fast) alles zulassen, heißt das nicht, dass es legal ist. Ignorieren sie rechtliche Vorgaben oder moderieren nicht ausreichend, können sie dafür haftbar gemacht werden. Das ist übrigens keine Zensur, sondern die Durchsetzung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Schutz vor illegalen Inhalten. Auch Milliardäre wie Durow oder Musk stehen nicht über dem Gesetz. Durow bekommt diesbezüglich wohl gerade eine Nachhilfestunde.
Radasbona
Als Antwort auf Mike Kuketz 🛡 • • •Das Recht auf freie Rede wurde (gerade hier) zu hart erkämpft.
Es ist falsch bloße Meinungen für illegal zu erklären, und seien sie noch so falsch.
skaphle
Als Antwort auf Radasbona • • •Mike Kuketz 🛡
Als Antwort auf Radasbona • • •Radasbona
Als Antwort auf Mike Kuketz 🛡 • • •Im Grundgesetz steht "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.".
Das deckt sich aber mMn nicht mit dem was Telegram und TwiX vorgeworfen wird. Da geht es mehr um Politik.
rangefinder
Als Antwort auf Radasbona • • •funbaker #AssangeIsNotGuilty
Als Antwort auf rangefinder • • •Radasbona
Als Antwort auf funbaker #AssangeIsNotGuilty • • •Auch wenn ich eine andere hab, wir können doch miteinander reden.
funbaker #AssangeIsNotGuilty
Als Antwort auf Radasbona • • •funbaker #AssangeIsNotGuilty
Als Antwort auf funbaker #AssangeIsNotGuilty • • •PS: Wer es nicht sieht, wohin all diese ständigen Verschärfungen usw. führen, der ist nunmal Teil des Problems.
Radasbona
Als Antwort auf funbaker #AssangeIsNotGuilty • • •funbaker #AssangeIsNotGuilty
Als Antwort auf Radasbona • • •Radasbona
Als Antwort auf funbaker #AssangeIsNotGuilty • • •funbaker #AssangeIsNotGuilty
Als Antwort auf Radasbona • • •Radasbona
Als Antwort auf funbaker #AssangeIsNotGuilty • • •@funbaker die Menge macht es aus.
Vorwürfe zu seinem Beitrag ließt er eh nicht. Mit der Reichweite kannst du eh schreiben was du willst - es recht sich eh immer jemand auf.
funbaker #AssangeIsNotGuilty
Als Antwort auf Radasbona • • •@radasbona Nun, das erste ist ein Armutszeugnis, aber akzeptabel.
Das zweite ist unnötig unspezifisch.
Radasbona
Als Antwort auf rangefinder • • •rangefinder
Als Antwort auf Radasbona • • •David Culley
Als Antwort auf Radasbona • • •@radasbona Unwahre Tatsachenbehauptungen werden in Deutschland nicht vom Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit geschützt.
Du unterscheidest leider nicht zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung. Eine Meinung kann nicht richtig oder falsch sein, nur wertend. Nur Tatsachenbehauptungen können richtig oder falsch sein. Und ein Recht auf Behauptung falscher Tatsachen hat man in Deutschland nicht.
@kuketzblog
colonel
Als Antwort auf David Culley • • •ℤ𝕪𝕟𝕚𝕜𝕦𝕤𝕄𝕒𝕩𝕚𝕞𝕦𝕤 mag das.
Radasbona
Als Antwort auf colonel • • •@colonel @davidculley eine Hypothese wird aufgestellt und dann be- oder widerlegt.
Dies jetzt pauschal zu illegaler Tatsachenbehauptung zu erklären weil jemand glaubt die Wahr- oder Unwahrheit allgemein festlegen zu können - ist eins zu eins 1984...
ℤ𝕪𝕟𝕚𝕜𝕦𝕤𝕄𝕒𝕩𝕚𝕞𝕦𝕤 mag das.
David Culley
Als Antwort auf Radasbona • • •@radasbona Du verwechselst erneut “nicht geschützt" mit "illegal”.
Wenn ich sage, ich mag Beyoncé lieber als Rihanna, ist das eine Meinung. Diese kann mir niemand verbieten, sofern nicht anderes Recht greift.
Wenn ich sage, Rihanna hat mehr Grammys gewonnen als Beyoncé, ist das eine Tatsachenbehauptung. In diesem Fall eine unwahre.
Wenn ich es weiter behaupte, kann mir das untersagt werden.
Die reine Tatsachenbehauptung wird nicht bestraft. Nur der Verstoß gegen die Unterlassensaufforderung.
crusy
Als Antwort auf Radasbona • • •Redefreiheit ist ein US-Konstrukt (und Xitter ist eine US-Plattform) und etwas anderes (weil weiter gefasstes), als Meinungsfreiheit: „Im Gegensatz zur Meinungsfreiheit schützt die Redefreiheit auch unwahre Tatsachenbehauptungen“, de.m.wikipedia.org/wiki/Meinun…
Imho resultieren viele Diskussionen, Argumente und auch Medienberichte aus dieser Verwechslung.
Edit: Mein Punkt ist, es gibt „hier“ keine Redefreiheit (zum Glück, möchte ich hinzufügen)
atlantic21
Als Antwort auf Mike Kuketz 🛡 • • •Radasbona
Als Antwort auf atlantic21 • • •musste bei der Anklage von Assange damals nicht auch der Vorwurf Kinderpornografie herhalten? Ich meine mich da dunkel erinnern zu können.
Kein Wort mehr davon fiel bei seiner Freilassung.
Dafür wurde es jetzt bei Durow wieder in den Raum geworfen.
atlantic21
Als Antwort auf Radasbona • • •ℤ𝕪𝕟𝕚𝕜𝕦𝕤𝕄𝕒𝕩𝕚𝕞𝕦𝕤
Als Antwort auf Mike Kuketz 🛡 • •Meinungsfreiheit hat keine Grenze.
Mike Kuketz 🛡
Als Antwort auf Mike Kuketz 🛡 • • •Da manche nicht fähig sind, eine ernsthafte Diskussion zu führen und lieber herumschwurbeln, ist meine Blockliste um ein paar Konten länger geworden.
Beleidigungen toleriere ich übrigens auch nicht.
aproitz
Als Antwort auf Mike Kuketz 🛡 • • •Da kann man nur #zustimmen. Der schöne #Pavel kann sich jetzt erst mal gemütlich die #Paralympics reinziehen und dann mit seinen #Anwälten was #austüfteln. Es wurde Zeit, dass einer wie #Durov mal bei den #Hammelbeinen #kielgeholt wird.
#paveldurovarrest
funbaker #AssangeIsNotGuilty
Als Antwort auf Mike Kuketz 🛡 • • •Seufz.
Kollateralschaden, und es geht vermutlich sowieso um was ganz anderes.