Drei Jahre Haft für Studenten der Freien Universität nach Angriff auf jüdischen Kommilitonen


Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat am Donnerstag einen 24-jährigen, inzwischen exmatrikulierten Lehramtsstudenten der Freien Universität zu drei Jahren Haft wegen Körperverletzung verurteilt – eine für Berliner Verhältnisse ungewöhnlich harte Strafe, die sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausging.

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen, als der nun Verurteilte am 2. Februar 2024 im Zuge der an deutschen Hochschulen emotional geführten Auseinandersetzungen um das unter dem Verdacht des Völkermordes stehende Vorgehen Israels gegen Palästinenser im Gazastreifen den jüdischen Studenten Lahav Shapira mit der Faust ins Gesicht schlug. Außerdem soll er ihn getreten haben.

Der Angeklagte räumte laut Gerichtsreportage des RBB die Tat in der Hauptverhandlung ein, bestritt aber eine antisemitische Motivation. Er entschuldigte sich beim Geschädigten und bot ihm die Zahlung eines Schmerzensgeldes an. Am ersten Verhandlungstag am 8. April war der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein im Gerichtssaal anwesend.

Gewöhnlich enden Körperverletzungen für nicht vorbestrafte Täter in Deutschland mit einer Geldstrafe, in schweren Fällen gibt es eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe. Auch in Fällen, in denen die nicht beabsichtigte Todesfolge tatsächlich eintritt, sprechen Gerichte oftmals nur Bewährungsstrafen aus. Am Donnerstag aber stellte der Vorsitzende Richter Sahin Sezer bei der Urteilsbegründung die Generalprävention in den Vordergrund, die eigentlich bei der Strafzumessung nur ausnahmsweise und unter ganz eng definierten Voraussetzungen eine Rolle spielen darf:

"Wir müssen andere Menschen von solchen Straftaten abhalten."


Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwei Jahre und vier Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zur Bewährung ausgesetzt werden können nach deutschem Strafrecht nur Freiheitsstrafen von zwei Jahren oder weniger.

Sowohl Klein als auch Shapira begrüßten das harte Urteil. Klein wertete es als "gutes und gerechtes Urteil", Antisemitismus bleibe in Deutschland nicht ungeahndet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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