Höcke kontert AfD-Verbotsantrag mit Gutachten und warnt vor "massivem Angriff auf die Demokratie"


Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke hat massive Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz und die politischen Institutionen in Thüringen erhoben – und sich zugleich als Opfer staatlicher Verfolgung dargestellt. Das berichtet die Welt am Montag. Grund für die Vorwürfe ist das jüngste Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die gesamte AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft hatte.

Nun gibt es massiven Gegenwind aus der Partei selbst: Einem am Montag vorgelegten Gutachten zufolge verbietet Artikel 55 der Thüringer Landesverfassung "alle die Mandatsausübung beeinträchtigenden Maßnahmen". Darunter verstehen die AfD und ihr Gutachter, der Staatsrechtler Michael Elicker, vor allem die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sowie dessen Einstufung der AfD als rechtsextremistisch.

Höcke sprach in Berlin in diesem Kontext von einem "massiven Angriff auf die Demokratie" und warnte zugleich, "aus Opposition kann Regierung werden". Die AfD werde derzeit dermaßen bekämpft, "dass es mittlerweile die Demokratie gefährdet", sagte er auf einer Pressekonferenz.

Weiter werden die Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes und dessen umstrittener Präsident Stephan Kramer kritisiert. Höcke warf Kramer Amtsmissbrauch vor und kündigte an, dass ein Untersuchungsausschuss gegen ihn eingerichtet werde. Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes sei zudem nicht gesetzeskonform, sondern "verfassungswidrig besetzt". Deswegen seien rechtliche Schritte gegen das parlamentarische Kontrollgremium geplant. Höcke forderte, alle Zuarbeiten der Landesämter für Verfassungsschutz aus dem aktuellen Gutachten zu entfernen und die "Schnüffelarbeit des Verfassungsschutzes sofort einzustellen".

Der Thüringer AfD-Landeschef verwies ausdrücklich auf zwei aus seiner Sicht verfassungsrechtliche Besonderheiten in Thüringen und Sachsen: Beide Länder hätten in ihren Landesverfassungen einen "besonderen Oppositionsschutz" sowie einen "sehr ausgeprägten Abgeordnetenschutz" verankert. Diese Regelungen sollen eine freie und unbeeinflusste Mandatsausübung gewährleisten. Höcke argumentierte, der Schutz vor staatlicher Verfolgung – die sogenannte Indemnitätsregelung – umfasse auch Aktivitäten außerhalb des Parlaments. Insofern stelle die Beobachtung durch den Verfassungsschutz möglicherweise eine Rechtsbeugung dar.

Mit Blick auf seine persönliche Situation verlangte Höcke die Einstellung aller Verfahren gegen ihn. Elfmal sei seine parlamentarische Immunität aufgehoben worden, was er für unrechtmäßig halte. Höcke kündigte zudem an, die beteiligten Richter müssten daraufhin überprüft werden, ob sie sich einer politischen Verfolgung schuldig gemacht hätten. Er unterstellte der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in diesem Zusammenhang ein möglicherweise rechtsbeugendes Verhalten. Sowohl Kramer wie auch Faeser fielen in der Vergangenheit durch fast schon wahnhafte Schnellschüsse im angeblichen "Kampf gegen rechts" auf.

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