Causa AfD-Schlumpfvideo: "Gefährderansprache" einer 16-Jährigen in der Schule war rechtswidrig


Ende Februar 2024 wurde eine damals 16-jährige Schülerin in einem Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern vor den Augen der Mitschüler von dem Direktor aus dem Unterricht geholt, um einer "Gefährderansprache" durch drei Polizeibeamte zugeführt zu werden. Der Grund, die Schulleitung erhielt eine anonyme Anzeige, dass die Jugendliche ein auf TikTok gepostetes AfD-Video mit Schlümpfen als empfehlenswert befand (RT DE berichtete). Die Eltern und die betroffene Schülerin klagten gegen das unverhältnismäßige Ereignis. Das zuständige Verwaltungsgericht Greifswald stellt nun laut Pressemitteilung die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme fest.

Der Vorfall sorgte für landesweite Schlagzeilen. Das Portal T-Online berichtet nach dem jüngsten Gerichtsbeschluss rückblickend zu dem Ereignis:

"Für Empörung hatte der Fall sehr schnell durch die Behauptung gesorgt, die Beamten seien nur gekommen, weil die unter dem Namen Loretta bekannt gewordene Schülerin ein AfD-freundliches Video mit den Schlümpfen gepostet habe. So hatte es die Mutter geglaubt und der rechten Zeitung 'Junge Freiheit' erzählt. Dadurch gelangte der Fall an die Öffentlichkeit."

Die Bild-Zeitung schildert aktuell erinnernd zu den Ereignissen im Vorjahr:

"Auslöser war eine anonyme E-Mail an den Schulleiter. Der Hinweis: Eine Schülerin soll rassistische Inhalte gepostet haben. Es ging unter anderem um Memes mit Aussagen wie 'In Deutschland wird Deutsch gesprochen' oder 'nix yallah yallah'. Der Schulleiter rief die Polizei – und die kam."

Die Junge Freiheit berichtet zu dem Urteil, dass die Familie der Jugendlichen zuvor "eine Feststellungsklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern und das dortige Innenministerium erhoben" hatte. In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Greifswald heißt es am 1. Juli 2025.

"Mit Urteil vom 1. Juli 2025 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald festgestellt, dass die gegenüber der Klägerin durch Polizeibeamte am 27. Februar 2024 in der Schule durchgeführte Gefährderansprache rechtswidrig war und sie in ihren Rechten verletzt."

Die Gerichtsmitteilung schildert einleitend den Verlauf der polizeilichen Maßnahme:

"Die drei Polizeibeamten gingen nach Feststellung, dass die der E-Mail beigefügten Screenshots keine strafrechtliche Relevanz haben, in Begleitung des Schulleiters zur Klasse der Klägerin, wo der Schulleiter die Klägerin aus dem laufenden Unterricht holte. Die Polizeibeamten blieben hierbei auf dem Flur. Anschließend begaben sich die Beamten mit dem Schulleiter und der Klägerin gemeinsam zum Sekretariat zurück und führten dort eine Gefährderansprache durch."

Ausgehend der Realitäten führten die Richter der 2. Kammer aus, dass "jedenfalls die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme unverhältnismäßig war". Laut dem Gericht hätte es "mildere Maßnahmen gegeben, als die Schülerin sofort aus dem laufenden Unterricht zu holen und mit ihr vor den Augen der Schulöffentlichkeit in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen".

Mit der Klage wollten die Eltern erreichen, dass die "Tochter rehabilitiert werden soll". Der JF-Artikel zitiert die Mutter vor dem Urteil mit den Worten:

"Es ist wichtig, dass meiner Tochter hier Gerechtigkeit widerfährt, denn sie hat nichts Strafbares getan, und sowohl das Innen- als auch das Bildungsministerium haben das Verhalten der Polizei und des Schulleiters immer verteidigt."

Die AfD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern erklärt via Mitteilung reagierend, dass das Urteil "ein klares Zeichen gegen die staatliche Übergriffigkeit setzt". Die Fraktion fordert nun "eine öffentliche Entschuldigung seitens der Bildungsministerin [Simone] Oldenburg und von Innenminister [Christian] Pegel, die auch im Nachhinein noch das Vorgehen des Schulleiters und der Polizei verteidigten und somit das Vertrauen aller Eltern in den Schutzbereich Schule zerstörten".

Das Gericht verweist darauf, dass dem Beklagten, also dem Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern, die Möglichkeit gegeben wird, einen "Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht" einzureichen.

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