"ARD-Wahlarena" findet laut Gerichtsbeschluss ohne BSW-Chefin Sahra Wagenknecht statt
Die BSW-Chefin Sahra Wagenknecht bleibt nach der Entscheidung zu ihrer eingereichten Klage beim Bundesverfassungsgericht von der "ARD-Wahlarena" am heutigen Montag final ausgeschlossen.
Die Kanzlerkandidaten von CDU/CSU, AfD, SPD und Grünen stellen sich am Abend um 21.15 Uhr rund 120 Minuten lang den Fragen der Zuschauer.
Wagenknecht wollte als Vertreterin ihrer Partei ebenfalls an dem Format teilnehmen, wurde allerdings seitens des Senders nicht eingeladen. Daraufhin hatte sie versucht, sich in die Sendung einzuklagen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen das Ansinnen. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts teilte laut Medienmeldungen mit, dass es die Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" hätte.
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