Zensur in Deutschland: Trickfilmklassiker Heidi darf Karfreitag nicht ins Fernsehen


In Deutschland ist Karfreitag ein staatlich besonders geschützter Tag – als sogenannter "stiller Feiertag" steht er ganz im Zeichen der religiösen Einkehr. Öffentliche Partys, Tanzveranstaltungen und laute Feiern sind in vielen Teilen Deutschlands an diesem Tag verboten. Doch auch im Fernsehen greift der Gesetzgeber durch. Rund 750 Filme stehen auf einer Sperrliste der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und dürfen am Karfreitag nicht ausgestrahlt werden. Die Begründung: Sie könnten religiöse Gefühle verletzen.

Auf dieser Liste befinden sich neben Klassikern wie "Terminator" oder "Das Leben des Brian" auch leichtere Kost – von Ghostbusters über Komödien mit Mike Krüger bis zu Klamauk mit Bud Spencer, Louis de Funès oder Bruce Lee.

Dass Action, Horror oder Satire auf dem Index stehen, lässt sich vielleicht noch nachvollziehen, aber auch völlig harmlose Werke wie der Zeichentrickfilm "Heidi in den Bergen" aus dem Jahr 1975 sind betroffen.


Karfreitagsverbot trifft auch KinderfilmePrintscreen Liste der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
Der Grund ist bemerkenswert banal: Der Film "Heidi in den Bergen" wurde nie eigens auf das Kriterium der "religiösen Unbedenklichkeit" hin geprüft. Deshalb fehlt ihm eine explizite Freigabe für stille Feiertage – und er landet automatisch auf der Liste der nicht sendefähigen Filme. Es ist ein klassischer Fall von Bürokratie durch Unterlassung.

Nicht eine Szene, kein Satz und kein Ton in dem japanisch-deutschen Zeichentrickfilm geben Anlass zu der Annahme, er könne religiöse Gefühle verletzen. Doch genau das unterstellt das geltende Verfahren indirekt – und sorgt damit für einen absurden Effekt: Während düstere Spielfilme mit Kreuzigungsszenen geprüft und gegebenenfalls freigegeben werden können, bleibt ein unschuldiger Kinderfilm wie Heidi gesperrt.

Wichtig: Das Verbot gilt nur für öffentliche Vorführungen. Wer sich "Heidi in den Bergen" zu Hause anschauen will, etwa via DVD oder Streaming, kann das weiterhin tun. Die Regelung betrifft ausschließlich das Fernsehprogramm und öffentliche Kinoaufführungen.

Trotzdem wirft der Fall Fragen auf, vor allem: Sollte eine Blacklist, die so tief ins Kulturgut eingreift, nicht regelmäßig überarbeitet werden? Und: Wäre es nicht angebracht, wenigstens offensichtliche Irrtümer wie den Fall "Heidi" zu korrigieren?

Deutschland hält im europäischen Vergleich besonders streng an der Idee des "stillen Feiertags" fest. Während etwa in der Schweiz entsprechende Verbote weitgehend gelockert wurden, sind in mehreren deutschen Bundesländern strenge Regelungen in Kraft, die je nach Region unterschiedlich ausgelegt werden. Was als pietätvoll gemeint ist, wird so manchmal zur Groteske – und zeigt, wie schwer sich Gesetzestexte mit der digitalen Medienrealität tun. Denn wer heute einen Film sehen möchte, braucht kein Fernsehprogramm mehr. Ein Streaming-Konto genügt.

Mehr zum ThemaSatirisches Faeser-Meme mit Folgen: Freiheitsstrafe für Journalisten


de.rt.com/inland/242788-zensur…

Diese Webseite verwendet Cookies zur Erkennung von wiederkehrenden Besuchern und eingeloggten Nutzern. Durch die weitere Benutzung der Webseite akzeptierst du die Verwendung der Cookies.