Annullierte Wahl in RumÀnien: Kommission des Europarates kritisiert Entscheidung
Nach dem ĂŒberraschenden Wahlsieg des AuĂenseiterkandidaten CÄlin Georgescu im ersten Wahlgang bei den PrĂ€sidentschaftswahlen in RumĂ€nien hatte das Verfassungsgericht des Landes die Wahl annulliert. Vorgeblicher Grund war russische Wahleinmischung in den sozialen Medien zugunsten Georgescus. Das Verfassungsgericht berief sich auf Geheimdienstinformationen. Ein in Teilen geschwĂ€rzter Geheimdienstbericht stellt eine breite Werbekampagne in den sozialen Medien fĂŒr Georgescu fest. Der Bericht legt zudem nahe, die Kampagne sei von Russland bezahlt worden. Diese Behauptung ist inzwischen widerlegt. Bezahlt hat die Kampagne die nationalliberale Partei des amtierenden PrĂ€sidenten Iohannis wohl mit der Absicht, Georgescu zu diskreditieren. Eine Anhörung der Kandidaten durch das Verfassungsgericht fand nicht statt.
Der EU-Abgeordnete des BSW, Andrej Hunko, hatte einen Antrag in die Parlamentarische Versammlung des Europarats eingebracht, der zu einer Untersuchung des Urteils durch die Venedig-Kommission fĂŒhrte. Die Venedig-Kommission ist eine beratende Einrichtung des Europarates.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass eine Einflussnahme von unter anderem auslĂ€ndischen Akteuren bei der Entscheidung ĂŒber die LegitimitĂ€t von Wahlen zwar relevant sein könne. Allerdings sei es kaum denkbar, dass allein durch die Form und den Inhalt von Wahlkampf-Botschaften derart gegen das Wahlrecht verstoĂen werde, dass dies die Annullierung der Wahl nach sich ziehen könne. Auch sei es legitim Spenden zu sammeln. Im Falle RumĂ€niens stand eine Wahlkampagne zugunsten Georgescus auf TikTok im Fokus.
Dass ein Kandidat erfolgreich in sozialen Medien werbe und damit ein gröĂeres Publikum erreiche als durch den alleinigen Einsatz von Printmedien und Rundfunk, sei kein VerstoĂ gegen die Regeln fĂŒr Wahlkampffinanzierung und das damit verbundene Transparenzgebot, stellte die Kommission fest. Die Zweifel am Wahlergebnis mĂŒssten zudem objektiv sein. Der Hinweis auf eine erfolgreiche Wahlkampagne entspreche dieser Anforderung in keiner Weise.
Zudem seien bei derart weitreichenden Entscheidungen die Parteien und Personen, denen das politische Mandat verweigert wird, in jedem Fall anzuhören. In RumÀnien ist das nicht passiert.
Hunko sagte gegenĂŒber dem Online-Magazin multipolar, sein Anliegen, das zur Anrufung der Kommission fĂŒhrte, war, "zu verhindern, dass das rumĂ€nische Beispiel Schule macht."
Anlass waren ĂuĂerungen des ehemaligen EU-Kommissars Thierry Breton. Breton hatte mit Blick auf die Wahlen in Deutschland und die UnterstĂŒtzung der AfD durch den US-Oligarchen Elon Musk gesagt, man könne in Deutschland nach rumĂ€nischen Vorbild ebenfalls die Wahlen annullieren lassen.
Hunko sieht zudem eine Gefahr darin, dass durch RĂŒckgriff auf rechtsunscharfe Begriffe wie "Hassrede", "Verschwörungstheorie", durch Entgrenzung von Begriffen wie "Antisemitismus" und "Faschismus" weitreichende rechtliche Entscheidungen getroffen werden können.
Georgescu sieht sich bestĂ€tigt und fordert das Verfassungsgericht auf, die Entscheidung zurĂŒckzunehmen. Seine Gegenkandidatin Elena Lasconi spricht sogar davon, das Verfassungsgericht habe "eine missbrĂ€uchliche Entscheidung getroffen".
Der nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts weiterhin amtierende PrĂ€sident Klaus Iohannis meinte, nun mĂŒsse das Parlament entscheiden, "wo GesetzesĂ€nderungen angemessen sind."
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