Staatsräson: Ampel und GroKo liefern Israel Rüstungsgüter im Wert von rund 500 Millionen Euro
Die Partei Die Linke richtete am 13. Mai dieses Jahres eine "Kleine Anfrage" an die amtierende Bundesregierung zum Thema: "Deutsche Waffenlieferungen an Israel und die Folgen für die Bevölkerung in Gaza" (Drucksache 21/141). Die insgesamt sieben Fragen zielten auf Erklärungen und Einschätzungen verantwortlicher Ministerien ab, die sich inhaltlich unter anderem auf das unvermindert brutale Agieren der israelischen Armee im Gazastreifen bezogen. Dies in Verbindung mit der Aufforderung einer Beantwortung, "in welchem Ausmaß die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 Waffenlieferungen an Israel genehmigt" hätte.
Die Antwort der Bundesregierung erfolgte am 26. Mai (Drucksache 21/284). Die erste zu beantwortende Frage betraf ein Ereignis aus dem Februar 2025, als israelische Sicherheitskräfte in Ostjerusalem Razzien in zwei palästinensischen Buchläden durchgeführt hatten, Ladenbesitz beschlagnahmten und Verhaftungen vornahmen. Dazu heißt es in dem Rückschreiben:
"Die Bundesregierung setzt sich weltweit für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein, auch gegenüber engen Partnern wie Israel. Aus diesem Grund haben sowohl der deutsche Botschafter in Israel als auch der Leiter des Vertretungsbüros in den Palästinensischen Gebieten in Stellungnahmen auf X unter anderem von einem beunruhigenden Vorgehen gegen eine Institution gesprochen, welche sich für die Förderung von Literatur, Bildung und Austausch einsetzt, und eine rasche Aufklärung der erhobenen Vorwürfe seitens der israelischen Behörden gefordert."
Zum Thema deutscher Waffenlieferungen in Kriegsgebiete lautete die mehrteilige Frage:
"Wie bewertet die Bundesregierung und welche Konsequenzen zieht sie vor allem auch im Hinblick auf ihre Rüstungsexportpolitik daraus, dass …
- a) 70 Prozent der Getöteten im Gazastreifen Kinder und Frauen sind (Quelle …),
- b) die israelische Regierung seit Anfang März 2025 jegliche Lebensmittellieferungen nach Gaza verhindert,
- c) der israelische Verteidigungsminister, Israel Katz, Gaza mit 'totaler Verwüstung' droht (Quelle …)?
- Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit deutschen Waffen keine Kriegsverbrechen begangen werden?"
Die Beantwortung legt dar, dass demnach das politische Berlin "die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen entscheidet", ausgehend "den rechtlichen und politischen Vorgaben". Richtlinien seien dabei unter anderem das "Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)", das "Außenwirtschaftsgesetzes (AWG)" sowie die "Außenwirtschaftsverordnung (AWV)". Weiter heißt es:
"Entsprechend diesen Vorgaben wird stets auch die Frage des Risikos einer Verletzung des humanitären Völkerrechtes berücksichtigt. Dies gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel."
Auf die Frage, ob die Bundesregierung zurückliegend und aktuell davon ausgehe, dass "ein Export von Kriegswaffen nach Israel derzeit gegen internationales Recht verstoße", war die Beantwortung gleichlautend wie zum vorherigen Themenkomplex. Dies unterliege der jeweiligen "Überprüfung im Einzelfall".
Zum Thema steuerfinanzierte Waffenlieferungen an Israel heißt es in der Antwort:
"Im Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum aktuellen Stichtag (13. Mai 2025) wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 485.103.796 Euro erteilt."
Ergänzend heißt es wörtlich ausführend, bezogen auf die Aufforderung, die Beantwortungen "bitte nach Monaten, gelieferten Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern, Herstellern und Verkaufswerten" aufzulisten:
"Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus Gründen des Staatswohls verweigert werden kann."
Punkt 7 bezieht sich im Gesamtwortlaut auf folgende Frage:
"Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (vgl. WD 2 – 3000 – 009/25) bzw. anerkennt die Bundesregierung im Kontext der Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages ihre Pflicht, bei der Vollstreckung der IStGH (Internationaler Strafgerichtshof) Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Joaw Galant dergestalt mit wirken zu müssen, als dass ein Besuch dieser Personen in Deutschland zu einer Festnahme und Überstellung führen muss?"
Die Antwort lautet schmallippig, dass die Bundesregierung die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes "zur Kenntnis genommen" habe, diese jedoch "aber nicht kommentiert".
Aufgrund des jüngsten brutalen Vorgehens der israelischen Armee in Gaza äußerten führende Regierungsmitglieder zum Thema der Staatsräson ungewohnte Kritik und Anmerkungen. So erklärte Bundeskanzler Merz in der letzten Woche in Berlin, Israels inhumane Offensive im Gazastreifen "lässt sich nicht mehr mit einem Kampf gegen den Terrorismus der Hamas begründen". Außenminister Wadephul äußerte sich auf der gleichen Veranstaltung mit der Feststellung, es existiere "keine Zwangssolidarität mit Israel".
Mehr zum Thema – Das Grauen von Gaza und die deutsche Staatsräson