Annullierte RumĂ€nien-Wahl: Georgescu scheitert vor EuropĂ€ischem Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte


Der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte (EGMR) hat einen Eilantrag des rechtskonservativen rumĂ€nischen PrĂ€sidentschaftskandidaten und NATO-Kritikers Călin Georgescu gegen die Annullierung seines Siegs in der ersten Wahlrunde abgewiesen.

Georgescu wollte mit einem sogenannten Antrag auf vorlĂ€ufige Maßnahmen erreichen, dass das Gericht die rumĂ€nische Regierung unter anderem verpflichtet, Georgescus Ergebnis im ersten Wahlgang anzuerkennen und einen weiteren Wahlgang zu organisieren. Die Richter in Straßburg lehnten dies jedoch einstimmig ab. Seine Entscheidung begrĂŒndete das in Straßburg ansĂ€ssige Gericht damit, dass – anders als von Georgescu dargestellt – kein unmittelbarer und irreparabler Schaden fĂŒr geschĂŒtzte Rechte bestehe.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Gericht auch die Klage Georgescus gegen die Annullierung zurĂŒckweist. DarĂŒber wird zu einem spĂ€teren Zeitpunkt entschieden.

Georgescu hatte die erste Runde der PrĂ€sidentschaftswahl in RumĂ€nien am 24. November ĂŒberraschend gewonnen. Das rumĂ€nische Verfassungsgericht erklĂ€rte die Wahl dann jedoch fĂŒr ungĂŒltig – wegen des Verdachts der russischen Einmischung zugunsten Georgescus.

WĂ€hrend des Wahlkampfs war aufgefallen, dass der eher weniger bekannte Georgescu durch eine Kampagne auf TikTok unterstĂŒtzt wurde. Mehr als hundert Influencer verbreiteten Wahlempfehlungen zugunsten von Georgescu, insgesamt sollen sie durch die Kampagne 2,4 Millionen Klicks eingesammelt haben. Fraglich bleibt jedoch, warum im eher lĂ€ndlich geprĂ€gten RumĂ€nien mit seinen rund 18 Millionen Wahlberechtigten ausgerechnet eine TikTok-Kampagne ausschlaggebend gewesen sein soll. SpĂ€ter wurde zudem bekannt, dass es durchaus eine Wahlbeeinflussung gegeben haben könnte – allerdings nicht durch Russland, sondern ironischerweise durch eine proeuropĂ€ische rumĂ€nische Partei (RT DE berichtete).

Kurz vor der Stichwahl hatte die EU-Kommission ihre Überwachung der Videoplattform TikTok verschĂ€rft. BrĂŒssel begrĂŒndete den Schritt mit dem Risiko von "Manipulation".

Die Behörden des EU-Mitgliedstaats beschuldigen Georgescu, von einer "illegalen UnterstĂŒtzungskampagne Russlands" auf der Plattform TikTok profitiert zu haben. Georgescu bezeichnet die Wahlannullierung als "formalisierten Staatsstreich" und bestritt, Verbindungen nach Moskau zu haben.

Mitte Dezember hatte Georgescu seine Klage beim EGMR eingereicht. ZunĂ€chst wollte Georgescu erreichen, dass das Gericht eine Suspendierung der rumĂ€nischen Gerichtsentscheidung zur Wahlannullierung durchsetzt. Die Richter wiesen Georgescus Antrag auf Anwendung des entsprechenden Artikels 39 der Verfahrensordnung des EGMR jedoch nun einstimmig zurĂŒck. Das Gericht verwies zugleich darauf, dass sein jetziger Beschluss noch keine Aussagekraft ĂŒber die zu einem spĂ€teren Zeitpunkt anstehende Entscheidung ĂŒber die Inhalte von Georgescus Klage habe.

Die rumÀnische Regierung hatte in der vergangenen Woche neue Wahltermine festgelegt. Die erste Runde soll am 4. Mai stattfinden, die eventuell erforderliche zweite Runde am 18. Mai 2025.

Mehr zum Thema ‒ "Stoppt die Diktatur" – Protest gegen Annullierung der PrĂ€sidentschaftswahl in RumĂ€nien


de.rt.com/europa/233882-annull


Diese Webseite verwendet Cookies zur Erkennung von wiederkehrenden Besuchern und eingeloggten Nutzern. Durch die weitere Benutzung der Webseite akzeptierst du die Verwendung der Cookies.

⇧