Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde von "Masken-Richter" Dettmar ab
Im Zusammenhang mit seiner nicht konformen Entscheidung zur angeordneten Maskenpflicht an Thüringer Schulen im Jahr 2021 hatte die ermittelnde Staatsanwaltschaft gegen den Weimarer Richter Christian Dettmar ein Jahr später ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dettmar wurde "wegen Rechtsbeugung" zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Im November des Vorjahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Erfurter Landgerichts bestätigt. Mit einer Verfassungsbeschwerde wendete sich der Verurteilte dann gegen die Bestrafung des BGH und "rügte einen Verstoß gegen das Willkürverbot", so die Webseite Legal Tribune Online (LTO) berichtend. Die Klage wurde seitens des Bundesverfassungsgerichts nun "nicht zur Entscheidung angenommen".
Im April 2021 sorgte der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar für landesweites, mediales Aufsehen, da er per Gerichtsbeschluss die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen aufhob (RT DE berichtete unter anderem hier, hier und hier). Dettmar erlebte dabei unmittelbar alle nur erdenklichen Repressionen und Strafmaßnahmen seitens des Staates sowie beruflicher Behörden und Institutionen. Hinsichtlich der eingeleiteten Maßnahmen hieß es in einem Focus-Artikel im April 2021:
"An diesem Montag rückte die Polizei zu einer Razzia bei Richter Dettmar an. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt gegenüber FOCUS Online. 'Ja, es gab gestern Vormittag eine Durchsuchung. Dabei wurden Beweismittel sichergestellt, die der Beschuldigte freiwillig herausgegeben hat', so Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen an diesem Dienstag. Demnach wurden sowohl das Büro des Richters als auch sein Haus sowie sein Auto durchsucht, sein Mobiltelefon sichergestellt. 'Die Durchsuchung war vom Ermittlungsrichter angeordnet worden.'"
Im Januar 2023 wurde Dettmar vom Richterdienst suspendiert. Das zuständige Landgericht in Erfurt verurteilte den Richter final im August 2023 zur Bewährungsstrafe. Ein LTO-Artikel erklärt dazu:
"Das Landgericht (LG) Erfurt hat einen 60-jährigen Familienrichter am Amtsgericht (AG) Weimar am Mittwoch wegen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt."
Die Richterkollegen sahen es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass Dettmar seine beanstandete Entscheidung "willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat." Der Tatbestand der "Rechtsbeugung" sei damit voll erfüllt, so das LG Erfurt im August 2023. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert, "was das Gericht jedoch nicht für angemessen hielt." Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete, an Dettmar im Rahmen der Verhandlung gerichtet:
"Für den Schutz gegen hoheitliche Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Infektionen sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Familiengerichte (FamG) hingegen dürfen gegenüber schulischen Behörden keine Anordnungen zum Kindeswohl und vor allem nicht gegen eine unbestimmte Zahl an Schüler:innen treffen – auch nicht in Sachen Corona-Schutzmaßnahmen."
Am 3. Juli 2025 informiert ein LTO-Artikel zu den jüngsten Dynamiken in der Causa "Masken-Richter":
"Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendete sich D. gegen das Urteil des BGH und rügte einen Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Er ist überzeugt, dass der BGH ohne ausreichende Begründung von seinen in ständiger Rechtsprechung etablierten Maßstäben zum Tatbestand der Rechtsbeugung abgewichen sei."
Die "3. Kammer des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht" entschied nun gegen Christian Dettmar, da dieser laut Wahrnehmung der Richter "den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt habe." Der BGH habe dabei in seiner Entscheidung explizit betont, dass der Verurteilte "als Richter elementare Rechtsverstöße begangen und 'sich bewusst und in schwerwiegender Weise vom Recht entfernt' hat", so das Zitat im LTO-Artikel.
Das Strafmaß von zwei Jahren zur Bewährung bleibt damit aufrechterhalten.
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