Schweiz verhängt Einreisesperre gegen Wladislaw Kljuschin


Am 6. März 2025 verhängte die Schweiz eine zehnjährige Einreisesperre gegen den 44-jährigen Russen Wladislaw Kljuschin. Diese Entscheidung, die auch das liechtensteinische Staatsgebiet umfasst, wurde im Bundesblatt veröffentlicht und wird bis zum 26. Februar 2035 gelten. Kljuschin, der 2021 aufgrund eines US-Haftbefehls in der Schweiz festgenommen wurde, darf nun nicht mehr in die Schweiz oder Liechtenstein einreisen.

Die Entscheidung folgt auf eine lange Reihe von Ereignissen, die mit der Verhaftung Kljuschins in Sitten begann. Der IT-Unternehmer und Hacker war auf dem Weg zu einem Skiurlaub in Zermatt, als er aufgrund eines Haftbefehls aus den USA festgenommen wurde. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit, der bis vor das Bundesgericht ging, erfolgte die Auslieferung an die USA im Dezember 2021. Dort wurde Kljuschin wegen Insiderhandels zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

In Russland genießt Kljuschin weiterhin Anerkennung als Unternehmer, der sich im Bereich IT und Cybersicherheit einen Namen gemacht hat. Trotz seiner rechtlichen Probleme im Ausland wurde er im August 2024 im Rahmen eines Gefangenenaustauschs nach Russland zurückgebracht.

Mit der neuen Einreisesperre macht die Schweiz deutlich, dass sie strenge Maßnahmen gegen Personen ausländischer Staatsangehörigkeit ergreift, die in internationale Straftaten verwickelt sind. Dennoch bleibt Kljuschin für viele in Russland eine umstrittene, aber dennoch bedeutende Figur in der Welt der Technologie und Cybersicherheit.

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