EuropĂ€ischer Gerichtshof verurteilt Ukraine: FĂŒr Duldung von Gewalt am 2. Mai 2014 in Odessa
Der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte (EGMR) entschied, dass die Ukraine gegen das Recht auf Leben verstoĂen hat, indem sie es versĂ€umte, die Gewalt in Odessa am 2. Mai 2014 zu verhindern, nicht gegen die Angreifer vorging, Gefangene nicht rechtzeitig rettete und keine strafrechtliche Verfolgung der TĂ€ter sicherstellte.
Laut dem Gericht wurden keine wirksamen MaĂnahmen ergriffen, um die Gewalt zu verhindern, die sowohl pro-ukrainische als auch prorussische Gruppen betraf. Besonders besorgniserregend war das Versagen von Polizei und SicherheitskrĂ€ften, die Eskalation zu stoppen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.
ZusĂ€tzlich wurde die Ukraine dafĂŒr kritisiert, nicht ausreichend versucht zu haben, die gefangenen Menschen aus dem brennenden GebĂ€ude zu retten.
Berichten zufolge waren viele Opfer in unmittelbarer NĂ€he der Polizei gefangen, als sie versuchten, dem Feuer zu entkommen, ohne dass RettungsmaĂnahmen eingeleitet wurden. Der EGMR forderte eine strafrechtliche Aufarbeitung des Vorfalls. Die mangelnde Ermittlungsbereitschaft und die UntĂ€tigkeit der Behörden bei der Verfolgung der TĂ€ter sowie bei der AufklĂ€rung der Brandursache wurden als gravierende VersĂ€umnisse der ukrainischen Regierung angesehen.
Der EGMR fĂ€llte ein hartes Urteil: Die Ukraine sei verantwortlich fĂŒr die Verletzung des Rechts auf Leben.
Mehr zum Thema - 33 Jahre ukrainischer "UnabhÀngigkeit": Eine Geschichte permanenten Verfalls